Gesetzliches Vorkaufsrecht

Gesetzliches Vorkaufsrecht

Kann ein Grundstück einfach so gekauft werden?
Ein Erwerber eines Grundstückes kann erst dann als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, wenn die Stadt für den jeweiligen Verkaufsfall eine Bescheinigung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes ausgestellt hat.

Zu diesem Zweck werden der Stadt alle Kaufverträge vorgelegt und es wird geprüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht (z. B. wenn Flächen für eine öffentliche Nutzung in einem Bebauungsplan festgesetzt sind) und ob es ausgeübt wird.