Ärger mit dem Nachbarn wegen Lärm oder einer Hecke, eine Beleidigung, eine Rangelei beim Stadtfest, ein zerkratztes Auto oder Unstimmigkeiten wegen einer ausstehenden Zahlung? Bei vielen Streitigkeiten oder Konflikten müssen Bürgerinnen und Bürger nicht gleich die Polizei oder ein Gericht einschalten, um ihr Recht durchzusetzen. Sie können sich an eine Schiedsperson wenden und versuchen, den Konflikt auf diesem Weg zu lösen.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätige Vermittlerinnen und Vermittler, die bei Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Unter dem Motto „Schlichten ist besser als richten!" haben Schiedsmänner und -frauen die Aufgabe, Konflikte außergerichtlich beizulegen und dadurch Gerichte zu entlasten sowie den Beteiligten Zeit, Kosten und weitere Belastungen zu ersparen. Dabei handeln Schiedspersonen neutral, unabhängig und unparteiisch. Sie treffen keine gerichtliche Entscheidung, sondern unterstützen die Beteiligten dabei, selbst eine tragfähige Vereinbarung zu entwickeln.
Fünf Jahre lang hat die Rösratherin Angela Seewald gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Jürgen Hilkhausen diese ehrenamtliche Aufgabe übernommen. Ihre Amtszeit endet turnusmäßig im Januar 2027. Da beide aus persönlichen Gründen keine weitere Amtszeit anstreben, werden nun interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich vorstellen können, das Amt zu übernehmen.
Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren vom Stadtrat gewählt und anschließend vom Amtsgericht vereidigt. Die Stadt Rösrath stellt ihnen ein Büroraum und die erforderlichen Arbeitsmaterialien zur Verfügung und gewährt eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Darüber hinaus bietet der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Schulungen für die Schiedspersonen an.
Anforderungen für das Schiedsamt
Wer sich für das Ehrenamt interessiert, muss mindestens 30 Jahre alt sein, sollte das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss in Rösrath wohnen. Gefragt sind vor allem Menschen, die gut zuhören können, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen mitbringen und das nötige Geschick besitzen, um alltägliche Konflikte im Gespräch zu lösen und gemeinsam mit den Beteiligten eine tragfähige Einigung zu finden.
Bewerbungen können formlos unter Angabe des Namens, der Anschrift, des Geburtstags, des Berufs und der aktuellen Kontaktdaten erfolgen. Bewerbungen sind bis zum 09. Oktober 2026 möglich und entweder per Post an
Stadt Rösrath
Fachbereich 3 – Bürgerdienste
z.H. Ordnungsamt
Hauptstraße 229
51503 Rösrath
oder per Mail unter ordnung@roesrath.de
an das Ordnungsamt der Stadt Rösrath zu richten.
Für konkrete Rückfragen steht außerdem das Ordnungsamt des Fachbereichs 3 - Bürgerdienste zur Verfügung:
02205 – 802 301
ordnung@roesrath.de
