Die Stadt hat ein rund 1.800 Quadratmeter großes Grundstück am Kirchweg in Forsbach erworben. Das Grundstück grenzt im Südosten unmittelbar an das städtische Grundstück der Forsbacher Grundschule. Aufgrund seiner Größe und insbesondere seiner Lage hat es für die Stadt eine besondere strategische Bedeutung für die Weiterentwicklung des Schulstandorts. Der Stadtrat hat dem Grundstückskauf in seiner Sitzung am 28. September einstimmig zugestimmt.
Mit dem Erwerb des Grundstücks am Kirchweg 4 schafft die Stadt die Voraussetzungen dafür, den Charakter des bestehenden Schulcampus auch künftig zu erhalten. Grundschule, Kita und OGS werden dort an einem zentralen Standort in Forsbach weiterhin eine Einheit bilden. Gleichzeitig bietet das zusätzliche Grundstück ausreichend Raum, um den künftigen Mehrbedarf an Räumlichkeiten abzudecken.
Langfristig eröffnet die Fläche auch die Möglichkeit, ein sogenanntes pädagogisches Lerncluster für die Grundschule umzusetzen. Dabei werden mehrere Klassenräume, Lernbereiche und Differenzierungsräume zu einer räumlichen und funktionalen Einheit zusammengefasst. Auch die derzeit lediglich als Übergangslösung im Gemeindezentrum der Evangelischen Kirche untergebrachte Z-OGS soll perspektivisch am Schulstandort integriert werden.
Mit dem Erwerb des Grundstücks will die Verwaltung die weitere Entwicklung des Areals nun zeitnah in den politischen Gremien voranbringen. Dazu gehört unter anderem die Aufstellung eines Bebauungsplans, mit dem auch das neu erworbene Grundstück als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden soll. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss soll in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr gefasst werden.
Die Auslagerung der Kita ist mit Grundstückskauf vom Tisch
Ursprünglich war vorgesehen, die Kita Höhenweg auszulagern, um dann im Kita-Gebäude die zusätzlichen Raumbedarfe der Grundschule abzudecken. Für die Kita Höhenweg war ein neuer Standort auf der Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan „Altvolberger Wiese“ im Südwesten von Forsbach vorgesehen. Darüber hatte der Stadtrat im Juli beraten und grünes Licht für entsprechende Grundstücksverhandlungen gegeben. Allerdings sind die Verhandlungen mit dem Investor, der das Areal „Altvolberger Wiese“ entwickeln möchte, aufgrund überzogener Preisvorstellungen gescheitert.
„Mit dem Kauf des Grundstücks in der Kirchgasse 4 ist nun eine deutlich bessere Lösung zustande gekommen, die auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger aus Forsbach nachkommt, Kita, Schule und OGS an einem Standort zu sichern“, sagt Bürgermeister Yannick Steinbach. Daher begrüße er diese Entwicklung ausdrücklich.
Mit Blick auf die gescheiterten Verhandlungen zur „Altvolberger Wiese“ macht Steinbach zugleich deutlich, dass die Stadt bei der Entwicklung solcher Flächen ihre Interessen konsequent vertreten müsse: „Es kann nicht sein, dass Investoren versuchen, sich an einer im Bebauungsplan vorgesehenen Gemeinbedarfsfläche zu bereichern, indem sie diese der Stadt zu völlig überzogenen Preisen zum Verkauf anbieten.“ Aus Sicht des Bürgermeisters sei es langfristig nicht tragfähig, wenn Investoren aus einem solchen Baugebiet als alleinige Nutznießer hervorgingen und die Bedürfnisse der Stadt dabei weitgehend unberücksichtigt blieben.
Normenkontrolle zur „Altvolberger Wiese“
Vor diesem Hintergrund hat Steinbach entschieden, die vor dem Oberverwaltungsgericht anhängige Normenkontrolle nicht zu verteidigen. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner hatten das Verfahren angestoßen, um gerichtlich überprüfen zu lassen, ob der Bebauungsplan „Altvolberger Wiese“ wirksam ist.
Der Bebauungsplan war zwar in der vergangenen Legislaturperiode mit großer Mehrheit vom Stadtrat beschlossen worden. Der Bürgermeister ist jedoch nicht verpflichtet, den Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren zu verteidigen, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass die Interessen der Stadt bei der weiteren Entwicklung des Areals nicht ausreichend berücksichtigt werden.
„Eine erfolgreiche Normenkontrolle kann daher aus Sicht der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger nur hilfreich sein, um bei der Entwicklung des Areals ‚Altvolberger Wiese‘ wieder das Heft des Handelns in der Hand zu halten“, so Steinbach. Als Bürgermeister sehe er sich dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Vor diesem Hintergrund sei es aus seiner Sicht auch kein Widerspruch, einen früheren Mehrheitsbeschluss des Stadtrates in diesem Fall nicht zu verteidigen. Sollte die Normenkontrolle hingegen scheitern, wird der Bürgermeister dem Stadtrat empfehlen, den Bebauungsplan aufzuheben.
