Untere Denkmalbehörde

Hinweis: Die Untere Denkmalbehörde ist aufgrund von Elternzeit derzeit nur eingeschränkt besetzt. Die Bearbeitung von Anliegen kann daher mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen.

In dringenden und nicht aufschiebbaren Fällen wenden Sie sich am besten per E-Mail an denkmal@roesrath.de. Dort ist sichergestellt, dass Ihre Nachricht uns erreicht und Ihr Anliegen nicht untergeht.

Ab September ist die Untere Denkmalbehörde dann wieder vollumfänglich besetzt. Wir bitten um Beachtung!

Themenübersicht aus dem Bauportal.NRW

Rösrath-spezifische Informationen

Denkmalschutz

Diese Inhalte befinden sich aktuell noch in der Überarbeitung.

Denkmalförderung

  • Allgemeine Informationen

    Diese Inhalte befinden sich aktuell noch in der Überarbeitung.

  • Pauschalzuweisung zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen

    Im Rahmen des Denkmalförderprogramms des Landes NRW werden über sogenannte Pauschalzuweisungen kleinere Maßnahmen zum Erhalt, der Pflege oder der Präsentation von Denkmälern gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei für Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 30 % und für Private bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Maßnahmen. Förderfähig sind Maßnahmen, die zum Erhalt der denkmalwerten Substanz, des Erscheinungsbildes oder zur Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes beitragen. Ferner besteht die Möglichkeit der Förderung von Privatpersonen oder Heimat- und Geschichtsvereinen für die Organisation des „Tages des offenen Denkmals“.
    Die Stadt Rösrath hat für das Jahr 2026 eine fachbezogene Pauschale für die Förderung von kleineren denkmalpflegerischen Maßnahmen in Höhe von 7.500,00 Euro bewilligt bekommen.

    Grundsätzliche Voraussetzung für eine Förderung:

    • Es handelt sich um ein Denkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW bzw. das Objekt wurde vorläufig unter Schutz gestellt oder es liegt in einem Denkmalbereich und die geplanten Maßnahmen betreffen den Schutzbereich der Denkmalbereichssatzung.
    • Das Objekt liegt im Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Rösrath.
    • Eine denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor bzw. kann erteilt werden.
    • Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
    • Die Maßnahme wird bis zum 30.11. des Bewilligungszeitraums abgeschlossen.

    Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und deren Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme (Erstattung).

    Anträge können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Rösrath gestellt werden. Für Rückfragen können sie sich an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Rösrath unter der Tel.: 02205/802-411 oder per E-Mail unter denkmal@roesrath.de wenden.