Der Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde: Die Frist für alle zwischen 2002 und 2004 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine läuft. Stichtag ist der 19. Januar 2027.
Damit die Zeit nicht davonläuft, sollten Bürgerinnen und Bürger den Umtausch jetzt in Angriff nehmen und nicht bis zum Stichtag warten. Denn wer nach dem 19. Januar 2027 noch mit dem alten Dokument unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Und auch im Ausland kann ein abgelaufener Führerschein für Ärger sorgen – etwa bei einer Kontrolle oder beim Mieten eines Autos. Ebenso drohen dort oftmals empfindlich hohe Strafen.
Die Fahrerlaubnis bleibt unabhängig vom Umtausch bestehen, lediglich das Dokument wird ersetzt. Daher rät die Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises: lieber jetzt handeln als später lange warten. Erfahrungsgemäß gehen die Antragszahlen zum Ende der Frist deutlich nach oben und es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
Termin für den Umtausch vereinbaren
Ein entsprechender Umtausch ist auch im Rösrather Bürgerbüro möglich. Den Termin für den Umtausch können Bürgerinnen und Bürger online vereinbaren:
Zum Termin müssen Personalausweis, alter Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto mitgebracht werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 33,50 Euro.
Wann ist mein Führerschein dran?
Auch die anderen Kartenführerscheine sind nach und nach an der Reihe. Führerscheine, die nach 2004 ausgestellt wurden, müssen abhängig vom Ausstellungsjahr schrittweise bis 2033 umgetauscht werden. Für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine eigene Frist. Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Wer wissen möchte, wann der eigene Führerschein dran ist und was für den Umtausch benötigt wird, findet alle Informationen auf folgendem Infoblatt:
