Neue Festsetzungsbescheide für Elternbeiträge werden verschickt

Wer der Stadt bereits ein Lastschriftmandat für den Einzug der Elternbeiträge erteilt hat, muss nichts weiter tun. Die jeweils fälligen Beiträge werden zu den im Festsetzungsbescheid genannten Terminen automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Eltern werden gebeten, die fälligen Beiträge fristgerecht zu überweisen.

Wichtig: Für die Erstellung der neuen Festsetzungsbescheide hatte die Verwaltung im August und September bewusst auf den Einzug der Elternbeiträge verzichtet. Mit der Zustellung der neuen Bescheide werden die für diesen Zeitraum ausstehenden Beiträge nun rückwirkend fällig.

Zum Hintergrund: Für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule (OGS) wird ein Elternbeitrag erhoben, der an das Jugendamt der Stadt Rösrath zu entrichten ist. Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist die Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen.

Der Stadtrat hat im März 2026 eine Anpassung der Elternbeitragssatzung beschlossen. Auf dieser Grundlage wurden nun die neuen Festsetzungsbescheide erstellt und an die Eltern verschickt.

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