Vortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Jeder Mensch kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, seinen eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen und Geschäfte abzuschließen. Daher ist eine rechtzeitige und gute Vorsorge wichtig. Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung lassen sich Fragen der Vorsorge und weitreichende Entscheidungen regeln - für den Fall, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann. Doch welche Verfügung ist für welchen Zweck gedacht? 

Eine Vortragsveranstaltung des Betreuungsvereins Lebenshilfe NRW e.V. im Bürgersaal in Hoffnungsthal soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich rund ums Thema Vorsorge zu informieren.

Die Veranstaltung wird durch den Betreuungsverein Lebenshilfe NRW in Kooperation mit der der Stadt Rösrath durchgeführt:

  • Dienstag, 10. November 2026 um 10:00 Uhr 
  • Bürgersaal in Hoffnungsthal gegenüber vom historischen Rathaus (Hauptstraße 229) 
  • Referentin ist Susanne Haag vom Betreuungsverein Lebenshilfe NRW
  • Freier Eintritt, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich

Die Vortragsveranstaltung zeigt auf, was es zu beachten gilt, wenn eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt werden sollen. Dabei geht es unter anderem um den Unterschied zwischen den einzelnen Verfügungen sowie Aspekte, die es inhaltlich und rechtlich zu berücksichtigen gilt. Im Anschluss an den Vortrag bleibt zudem Zeit für Fragen an die Referentin.