Infoabend zur neuen Nutzung des Areal der Christuskirche in Forsbach

Das Areal der Christuskirche in Forsbach soll in Zukunft anderweitig genutzt werden. Durch das „Wöllner Stift e.V.“ wird eine Einrichtung für Assistenzwohnen mit Schwerpunkt auf Seniorenbetreuung angestrebt. Im Februar dieses Jahres hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr grünes Licht für die entsprechende Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gegeben. Das Bebauungsplanverfahren dient der Entwicklung eines neuen öffentlichen Zentrums, das generationenübergreifendes Wohnen, soziale, medizinische sowie ergänzende gewerbliche Nutzungen miteinander verbindet und identitätsstiftende Elemente des bisherigen Kirchenstandorts in die Planung integriert.

Bürgerinfoabend am 14. September

Im Rahmen des Verfahrens ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) vorgesehen, um Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in das notwendige Planverfahren zu geben. Aus diesem Grund lädt die Stadt am Montag, 14. September 2026 um 18:00 Uhr zu einer Infoveranstaltung in den Ratssaal in Venauen ein. Dabei soll der Verfahrensablauf zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Nutzung des Areals erläutert und offene Fragen beantwortet werden.

Die Infoveranstaltung soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich vollumfänglich über das Planvorhaben zu informieren. Bürgerinnen und Bürger haben am Abend der Infoveranstaltung die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzutragen sowie Fragen zu stellen. Diese werden in einem Protokoll festgehalten und finden Eingang in den weiteren Planungsprozess.

Die Infoveranstaltung am 14. September wird von Bürgermeister Yannick Steinbach moderiert. Neben ihm stehen Mitarbeitende aus dem zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung sowie Vertreter des verfahrensbegleitenden Planungsbüros als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch Vertreter des Wöllner Stifts werden vor Ort sein. Einlass ist bereits ab 17:30 Uhr, um schon vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit zu haben, sich die Pläne anzuschauen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind willkommen.

Weiteres Vorgehen

Parallel zur Bürgerinformationsveranstaltung erfolgt die sogenannte frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen. Nach Abschluss dieser Beteiligungsphase werden die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen geprüft und in die weitere Planung einbezogen.

Im Anschluss wird der ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplans dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr zur Beschlussfassung über die Veröffentlichung übermittelt. Nach dem entsprechenden Beschluss wird der Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrensschritts wird die Bauleitplanung dem Rat zur Fassung des Satzungsbeschlusses übergeben. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.