Außergerichtliche Schiedsstelle

Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätige Vermittlerinnen und Vermittler, die bei Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ihr Ziel ist es, Konflikte außergerichtlich beizulegen und dadurch Gerichte zu entlasten sowie den Beteiligten Zeit, Kosten und weitere Belastungen zu ersparen.

Aufgabenbereich

In Nordrhein-Westfalen sind Schiedspersonen insbesondere für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten und einige Privatklagedelikte zuständig. Dazu gehören beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Konflikte über Lärm, Grundstücksgrenzen, Überwuchs von Pflanzen, Beleidigungen, Hausfriedensbruch oder leichte Sachbeschädigungen.

Die Schiedsperson führt ein Schlichtungsverfahren durch, bei dem beide Parteien zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen werden. Dabei handelt sie neutral, unabhängig und unparteiisch. Sie trifft keine gerichtliche Entscheidung, sondern unterstützt die Beteiligten dabei, selbst eine tragfähige Vereinbarung zu entwickeln.

In vielen Fällen ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor einer Schiedsperson sogar Voraussetzung, bevor eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann. Dadurch erhalten die Parteien die Möglichkeit, ihren Konflikt auf einfache, kostengünstige und friedliche Weise zu lösen.

Schiedspersonen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Streitkultur, fördern den sozialen Frieden in den Gemeinden und stärken die eigenverantwortliche Konfliktlösung der Bürgerinnen und Bürger.

Ansprechpartner

Schiedspersonen werden vom Stadtrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch die Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. In Rösrath sind aktuell zwei Schiedspersonen eingesetzt:

Angela Seewald
 0176 - 13 802 123

Vertretung
Jürgen Hilkhausen
 0152 - 54980223