Aufgrund der im Frühjahr beschlossenen Anpassung der Elternbeitragssatzung wird diese derzeit umgesetzt. Die neue Satzung sowie die daraus resultierenden Elternbeiträge gelten ab dem 1. August 2026. In diesem Zusammenhang werden aktuell die neuen vorläufigen Festsetzungsbescheide erstellt und anschließend versandt.
Während der Umstellungsphase werden die Elternbeiträge für den Monat August und gegebenenfalls auch für September zunächst nicht per Lastschrift eingezogen. An der Beitragspflicht ändert sich dadurch jedoch nichts. Die ausstehenden Beiträge entfallen nicht, sondern werden nach Versand der neuen Beitragsbescheide rückwirkend erhoben.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und empfiehlt, bei Bedarf einen entsprechenden finanziellen Puffer einzuplanen, damit die spätere Abbuchung problemlos erfolgen kann.
Zum Hintergrund: Für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule (OGS) wird ein Elternbeitrag erhoben, der an das Jugendamt der Stadt Rösrath zu entrichten ist. Die Erhebung dieser Beiträge ist in der Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen geregelt. Der Stadtrat hat im März 2026 eine Anpassung dieser Satzung beschlossen.
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