Die Infoveranstaltung am 14. September war ein wichtiger Baustein der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Mittelpunkt stand der Verfahrensablauf zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Nutzung des Areals der Christuskirche in Forsbach. Sie bot den über 100 interessierten Bürgerinnen und Bürgern im vollbesetzten Ratssaal die Möglichkeit, sich über das notwendige Planverfahren zu informieren und einen ersten Einblick in die bisherigen Planungen zu erhalten.
Das Areal der Christuskirche an der Bensberger Straße in Forsbach soll künftig einer neuen Nutzung zugeführt werden. Das Wöllner-Stift plant dort ein soziales Zentrum mit unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsangeboten für Seniorinnen und Senioren. Vorgesehen sind stationäre Pflege, betreutes Wohnen, eine ambulante Wohngemeinschaft sowie ein Hospizangebot. Insgesamt sollen knapp 80 Plätze entstehen. Ergänzend ist ein öffentlich zugänglicher Ort der Begegnung mit Restaurant- und Café-Bereich sowie Platz für Veranstaltungen geplant.
Um diese Nutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr hatte hierfür bereits im Februar dieses Jahres grünes Licht gegeben. Mit dem Infoabend am 14. September folgte nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Im Rahmen der Veranstaltung stellte das Planungsbüro Zimmermann, das die Planung begleitet, den aktuellen Stand sowie den weiteren Ablauf des Verfahrens vor. Nach den derzeitigen Planungen sind zwei Gebäudekörper mit jeweils zwei bis drei Vollgeschossen vorgesehen. Dazwischen soll ein zentraler Pavillon entstehen. Das Wegenetz ist parkähnlich geplant. Die Erschließung des Areals soll über die Bensberger Straße erfolgen; für ausreichend Stellplätze ist eine Tiefgarage vorgesehen.
Viele Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft
Die Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, die bisherigen Planungen zu kommentieren, Fragen zu stellen und eigene Anregungen einzubringen. Das Interesse war groß: Der Ratssaal in Venauen war bis auf den letzten Platz gefüllt, mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger informierten sich über die geplante Entwicklung des Areals.
Ein Schwerpunkt der Wortmeldungen lag auf der Verkehrssituation. So wurde angeregt, die Verkehrsführung auf der Bensberger Straße insbesondere mit Blick auf den Schüler- und Radverkehr sowie die gegenüberliegende Feuerwehr kritisch zu prüfen. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass ein Verkehrsgutachten Bestandteil des weiteren Verfahrens ist und in die Erschließungsplanung einfließen wird.
Weitere Fragen betrafen unter anderem die Zukunft der Z-OGS, die derzeit im Gemeindezentrum der Evangelischen Kirche untergebracht ist. Bürgermeister Yannick Steinbach stellte klar, dass die OGS-Plätze erhalten bleiben. Im Stadtrat Ende September geht es um den Erwerb eines Grundstücks in unmittelbarer Nähe zum Schulgelände. Damit soll auch künftig sichergestellt werden, dass Schule, Kita sowie OGS in Forsbach an einem zentralen Standort zu finden sind. Auch die Frage nach dem Erhalt des Spielplatzes gegenüber dem Gemeindezentrum konnte bejaht werden, da er nicht Teil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist.
Bürgermeister Yannick Steinbach zeigte sich erfreut über die große Resonanz: „Die Information und Beteiligung aller interessierten Bürgerinnen und Bürger ist mir wichtig. Daher gehören solche Veranstaltungen im vollbesetzten Ratssaal zu meinen Lieblingsterminen.“ Alle während der Veranstaltung vorgebrachten Anmerkungen und Anregungen wurden protokolliert und werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.
Wie geht es im Verfahren weiter?
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit folgt nun die sogenannte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Nach Abschluss dieser ersten Beteiligungsrunde wird der Bebauungsplanentwurf weiter ausgearbeitet und anschließend dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr vorgestellt. Nach der Beratung und Verabschiedung im Ausschuss erfolgt eine weitere Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs. In diesem Rahmen haben Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und Anregungen zum Entwurf abzugeben. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine weitere Infoveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger angedacht. Anschließend werden alle eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Auf dieser Grundlage kann abschließend der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Satzungsbeschluss für Ende 2027 erwartet
Kerstin Frey, Leiterin des städtischen Fachbereichs Planen, Bauen, Umwelt und Mobilität, geht davon aus, dass das gesamte Verfahren rund ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Bei planmäßigem Verlauf rechnet sie mit einem Satzungsbeschluss Ende 2027. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans kann anschließend der Bauantrag eingereicht werden. Nach entsprechender Genehmigung wäre nach derzeitiger Einschätzung ein Baustart im Frühjahr 2028 möglich.
