Planungskonzepte

Planungskonzepte

  • Abwasserbeseitigungskonzept

  • Einzelhandelskonzept

    Das Einzelhandelskonzept wurde als zukünftige Leitlinie zur Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Rösrath erarbeitet und vom Rat der Stadt 2011 beschlossen.
    Das Einzelhandelskonzept gibt einen Überblick über den Einzelhandelsbestand nach Sortimenten und Verkaufsflächen in den Ortsteilen Rösrath, Forsbach und Hoffnungsthal. Es legt die „Zentralen Versorgungsbereiche“ für das Hauptzentrum Rösrath sowie die Nebenzentren Forsbach und Hoffnungsthal fest.

    In einer Prognoseberechnung wird die zukünftige Entwicklung der Verkaufsflächen in der Stadt Rösrath hochgerechnet und gibt insofern eine Zielvorstellung bzw. ein Obergrenze für Neuansiedlungen vor.

    Im Einzelhandelskonzept werden Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Ortsteile vorgeschlagen und Planungsinstrumente zur Steuerung von Einzelhandelsvorhaben benannt.
    Das Einzelhandelskonzept und die Verkaufsflächenberechnungen sollen jeweils nach Ablauf des Prognosezeitraums aktualisiert und auf Ihre Plausibilität hin überprüft werden.

  • Lärmaktionsplan

  • Radverkehrskonzept

    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr hat am 9.3.2015 einstimmig ein Radverkehrskonzept als Grundlage für die kurz- und mittelfristige Herstellung eines zusammenhängenden Radfahrnetzes auf den Hauptverkehrsstraßen in Rösrath beschlossen.

    Adressat für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Straßenbaulastträger, in Rösrath in erster Linie der Landesbetrieb Straßen.NRW.

    Wegen der Kosten der Markierungsmaßnahmen, des Umfangs der einzelnen verkehrsrechtlichen Anordnungen und wegen der Abstimmung auf ohnehin geplante Baumaßnahmen wird sich die Umsetzung über mehrere Jahre erstrecken.

    Ein erster sichtbarer Erfolg konnte bei der Fahrbahnsanierung im Ortskern Rösrath verzeichnet werden; hier wurden im Anschluss an die Baumaßnahme Schutzstreifen und Aufstellflächen für den Radverkehr markiert.

  • Vergnügungsstätten- und Spielhallenkonzept

    Das Vergnügungsstätten- und Spielhallenkonzept wurde als zukünftige Leitlinie zur Steuerung der Vergnügungsstätten in der Stadt Rösrath erarbeitet und vom Rat der Stadt 2015 beschlossen.

    Es dient der Stärkung und Weiterentwicklung der bestehenden zentralen Versorgungsbereiche für den Einzelhandel und soll die Innenstädte für Fachgeschäfte attraktiver machen.

    Vergnügungsstätten werden hier definiert als gewerbliche Nutzungsarten, die den Spiel- und Sexualtrieb in einer gewinnbringenden Freizeitgestaltung bedienen.

    Das Vergnügungsstätten- und Spielhallenkonzept gibt einen Überblick über die bestehenden Vergnügungsstätten in den Ortsteilen Rösrath, Forsbach und Hoffnungsthal. Durch eine positive Steuerung werden Bereiche dargestellt, in denen Vergnügungsstätten und Spielhallen auch zukünftig in Rösrath genehmigt werden können.

  • Windenergiepotenzialuntersuchung

    Die Studie zum „Windenergiepotenzial im Stadtgebiet von Rösrath“ diente der Suche nach möglichen Standorten für Windenergieanlagen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und wurde vom Rat 2023 beschlossen.

    Das gesamte Stadtgebiet von Rösrath wurden durch eine Positiv-Abfrage (wo gibt es ausreichende Windstärken) und eine Negativ-Abfrage (wo sind Ausschlussgebiet für Windenergieanlagen) untersucht, um gegebenenfalls Standorte für Windenergieanlagen zu finden.