Straßenanliegerbescheinigung
Eine Straßenanliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück künftig noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) oder Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) zu entrichten sind.
Wofür brauche ich diese Bescheinigung?
- Banken, Bausparkassen und Versicherungen verlangen die Vorlage einer solchen Bescheinigung im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien.
- Notarinnen und Notare fordern die Bescheinigung regelmäßig vor Abschluss von Grundstückskaufverträgen an.
- Auch für die Erstellung von Wertgutachten sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen ist die Bescheinigung erforderlich.
Wie kann ich eine solche Bescheinigung beantragen?
Für die Ausstellung werden folgende Angaben benötigt:
- Anschrift des Grundstücks
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Vollständiger Name und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
Hinweis: Wird der Antrag nicht durch die Eigentümerin oder den Eigentümer gestellt, ist eine schriftliche Vollmacht der Grundstücks- oder Wohnungseigentümerin bzw. des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers erforderlich.
Bitte senden Sie Ihren Antrag ausschließlich per E-Mail an: strassen@roesrath.de
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Welche Gebühren muss ich zahlen?
Gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rösrath vom 18.07.2013 in Verbindung mit Anlage Gebührentarif Ziffer 3.2.2 in der jeweils gültigen Fassung wird für die Ausstellung einer Straßenanliegerbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.