Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist für sämtliche Maßnahmen zur Aufstellung, Änderung oder zum Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (einschließlich der Anordnung von Arbeitsstellen im Straßenraum) zuständig, die den Verkehr sicher und flüssig führen sollen.
Die Stadt Rösrath, Dienststelle Sicherheit und Ordnung, ist Erlaubnisbehörde für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum und erteilt Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Unterhaltung von Verkehrszeichen obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger.
- Ausnahme Sonn- & Feiertagsfahrverbot
- Plakatierungen
- Handwerkerparkausweise
- Sondernutzungserlaubnisse
- verkehrsrechtliche Anordnungen (Beschilderung)
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle LKW ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen.
Soweit ein Tag nicht im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag ist, gilt das Verbot nur in den Bundesländern, in denen der Tag gesetzlicher Feiertag ist.
Unterlagen
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Nachweis der Erforderlichkeit des Transportes/Begründung des Antrages
- bei Dauerausnahmegenehmigungen: Dringlichkeitsbescheinigung der Beförderung
Gebühren:
- Einzelausnahmegenehmigung bis 1 Monat: 40,- EUR
- Dauerausnahmegenehmigung bis 3 Monate: 75,- EUR
- Dauerausnahmegenehmigung bis 6 Monate: 125,- EUR
- Dauerausnahmegenehmigung 6 bis 12 Monate: 200,- EUR
Um die richtige Werbung zu betreiben, ist "Plakatieren" bei vielen eine beliebte Methode. Damit dies jedoch nicht Überhand nimmt und seinen ordnungsgemäßen Weg geht, müssen Plakatierungen beantragt werden.
Bei Plakatierungen sind einige Dinge unbedingt zu beachten:
- beworbene Veranstaltung muss in Rösrath stattfinden,
- Anbringung frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- Abhängung spätestens 5 Tage nach Veranstaltungsende
- Plakate sind mit den Genehmigungsaufklebern des Ordnungsamtes zu versehen
Gebühren:
Die Gebühren sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Rösrath festgelegt. Die Höhe der Gebühren bemisst sich an der Anzahl der Hinweis-/Werbeplakate, Transparente oder Dreiecksständer.
Die Ausnahmegenehmigung zum Parken gilt ein Jahr wahlweise für den Regierungsbezirk Köln oder NRW.
Die Genehmigung berechtigt beim Ausüben von Handwerker- und Dienstleistungen zum Parken
- im eingeschränktem Haltverbot und Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290 StVO
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung der Parkgebühr und unter Überschreitung der Höchstparkdauer
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
Unterlagen
- Antrag
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopie der Kfz-Scheine
- Fotos der Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer fester Firmenaufschrift
Gebühren:
Regierungsbezirk Köln
1. Genehmigung 305,- EUR, jede weitere 153,- EUR
NRW
1. Genehmigung 350,- EUR. jede weitere 175,- EUR
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze) über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis.
Hierzu zählen u.a. Bauzaun, Gerüst, Container, Warenauslage, Straßenfeste, Märkte, etc.
Gebühren:
Die Gebühren sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Rösrath festgelegt. Sie bemisst sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung.
Baustellenbeschilderung
Bei der Einrichtung einer Baustelle ist neben einer Aufbruchgenehmigung/Sondernutzung eine sogenannte Baustellenbeschilderung notwendig. Mit dieser Beschilderungsanordnung wird der fließende Verkehr auf die Baustelle hingewiesen und sicher an ihr vorbeigeleitet.
Der Antrag ist rechtzeitig - mindestens 14 Tage vorher - bei der Stadt Rösrath einzureichen. Neben den Angaben zur "verantwortlichen Person" ist ebenso der Verkehrszeichenplan, der vorsieht, wie die Baustelle bzw. der Baustellenbereich abgesperrt und beschildert werden soll (Regelplan), anzugeben bzw. beizufügen.