Als amtlicher Identitätsnachweis dient der Personalausweis der eindeutigen Identifikation einer Person. Er ist ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend. Ein Personalausweis ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.
Zur Beantragung oder Verlängerung muss der Ausweispflichtige selbst im Bürgerbüro erscheinen.
Bitte planen Sie ein, dass es in der Regel ca. 3 Wochen dauert, bis Ihr neuer Personalausweis vorliegt. In dringenden Fällen kann Ihnen von den Mitarbeitenden des Bürgerbüros sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
- digitales biometrisches Passbild
- den alten Personalausweis, auch wenn er schon abgelaufen ist oder Ihren Reisepass
Für Kinder (vor Vollendung des 16. Lebensjahres) benötigen Sie:
- digitales biometrisches Passbild
- Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- Geburtsurkunde/Stammbuch
- Einverständniserklärung und Personalausweise der/s gesetzlichen Vertreters/in
Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters für Personaldokumente von Kindern
Anfallende Gebühren:
- 37,00 Euro - Ausstellung eines neuen Personalausweises für Personen ab 24 Jahren
- 22,80 Euro - Ausstellung eines neuen Personalausweises für Personen unter 24 Jahren
- 10,00 Euro - Bearbeitungsgebühr für die Ausfertigung eines maschinenlesbaren vorläufigen Personalausweises
Wichtiger Hinweis bei Verlust:
Bitte zeigen Sie den Verlust eines gestohlenen Personaldokumentes unverzüglich der Polizei und der Personalausweisbehörde an! Sollte ein verlorenes Personaldokument im Bürgerbüro abgegeben werden, werden Sie darüber unverzüglich benachrichtigt.
Haben Sie den neuen elektronischen Personalausweis verloren und die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, so müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.
Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).
Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis über Ihren Wohnsitz. Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, erhalten Sie diese im Bürgerbüro. Zur Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung müssen Sie persönlich ins Bürgerbüro kommen. Die Erteilung einer Meldebescheinigung an eine andere als die betroffene Person ist unzulässig.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Anfallende Gebühren:
Eine Lebensbescheinigung ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Person noch am Leben ist, und wird oft von Renten- und Versicherungsträgern gefordert, um Rentenzahlungen fortzusetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Rente mehr an verstorbene Personen gezahlt wird.
Eine Lebensbescheinigung erhalten Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises im Bürgerbüro.