Inklusion

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit in der Gesellschaft willkommen sind. Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichberechtigt teilzuhaben und „mitzumachen". Verschiedenheit wird dabei nicht nur als normal, sondern als bereichernd erlebt. Jeder soll mit seinen individuellen Fähigkeiten wertgeschätzt werden und das gesellschaftliche Leben mit gestalten können. Systeme sind so zu gestalten, dass sie auf Vielfalt eingehen können.
Unabhängig von der persönlichen Lebensbiographie soll allen Menschen ein chancengerechtes und chancengleiches Aufwachsen ermöglicht werden. In Rösrath wird Inklusion als ein gemeinsamer Prozess einer Veränderung von Haltungen und letztlich der gesamten Stadtgesellschaft verstanden. Dieser Prozess des Wandels selbst muss inklusiv gestaltet werden und alle Beteiligten einschließen.
Was macht die Stadtverwaltung? Film in einfacher Sprache
Einfache Sprache ist wichtig, weil sie Informationszugang und Teilhabe für alle Menschen ermöglicht, indem sie Barrieren abbaut. Daher ist für die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis ein Film in einfacher Sprache entstanden unter dem Titel „Was macht die Stadtverwaltung?"
Inklusion in Kitas und Schulen

Inklusive Bildung bedeutet, vorschulische Systeme so zu gestalten, dass sie in der Lage sind, auf Vielfalt einzugehen. Jedes Kind wird unabhängig von seinen Möglichkeiten oder Einschränkungen als wichtiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt. Heterogenität wird dabei als Bereicherung angesehen. Inklusion betrachtet Vielfalt somit als Gewinn für das Ganze und geht von den Ressourcen von Menschen und Institutionen aus. Ziel einer inklusiven Bildung ist es, langfristig allen Kindern unabhängig von einer Behinderung, der Herkunft und des Geschlechts ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dieses Ziel beinhaltet auch, dass Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätte gemeinsam mit allen anderen Kindern lernen können. Jedem Kind soll die nötige individuelle Unterstützung gewährt werden.
Inklusion in der Kita
Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf wohnortnahe Betreuung. Das ist in den Sozialgesetzbüchern VIII, IX und XII geregelt. Aus diesem Grund besuchen zunehmend mehr Kinder mit Handicap Regeleinrichtungen. In der Stadt Rösrath gibt es bereits seit langem ein vielfältiges und überdurchschnittlich umfangreiches Angebot der Betreuung in der Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen. Plätze werden von den unterschiedlichsten Trägern für alle Altersgruppen von Kindern in den verschiedenen Betreuungsformen inklusiv angeboten. Sofern ein besonderer Förderbedarf vermutet oder bereits festgestellt wurde, können sich Eltern von Kindern im Vorschulalter bei jeder Kindertageseinrichtung und bei der Fachberaterin im Jugendamt beraten lassen.
Hier können Sie sich informieren:
Um die Suche und die Auswahl für einen Kita-Platz zu erleichtern führt die Stadt Rösrath das neue online gestützte Vormerk- und Anmeldeverfahren. "LITTLE BIRD" ein. Bis zum Start des neuen Portals gilt weiterhin das Vormerkverfahren und Anmeldeverfahren für einen Kindergartenplatz: Sie können Ihr Kind persönlich in Ihrer Wunscheinrichtung oder bei der Fachberatung im Jugendamt voranmelden.
Gemeinsames Lernen
Das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist der gesetzliche Regelfall, seit der nordrhein-westfälische Landtag am 16. Oktober 2013 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (9. SCHRÄG) verabschiedet hat. Da Inklusion wachsen muss, versteht sich das Gesetz als ein weiterer wichtiger Schritt in einem fortdauernden Prozess auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem.
Gemeinsames Lernen ist möglich, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Mittelfristig soll dies an möglichst vielen Schulen erreicht werden.Weitere Informationen zum Thema Inklusion an Schulen - hier klicken -
Individuelle Förderung für alle
"Wir lernen, spielen und lachen gemeinsam!" – unter diesem Motto wird auch an Rösrather Schulen das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung praktiziert. Manche Kinder benötigen besondere Hilfen und zusätzliche Unterstützung, um die schulischen Anforderungen zu bewältigen: Hier spricht man von "Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf".
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises - hier klicken
Was bedeuten die Förderschwerpunkte und welche Folgen haben sie?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises - hier klicken -
Beratung und Kontakt zum Thema „Schulische Inklusion"
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises - hier klicken -
Entwicklungsziele
Einführung inklusiver Strukturen
Aufbau eines Beratungskonzepts für Eltern- Vereinbarung eines Übergangsmanagements mit Grundschulen
- Unterrichtsentwicklung mit inklusivem Schwerpunkt
- Diagnostik in verschiedenen Varianten
- inklusive Ganztagskonzepte
Neben dem, was Schule in der augenblicklichen Situation per Gesetz leisten muss entsteht so mittelfristig eine nachhaltige Unterstützung der Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Kinder auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem.
Wo kann man sich persönlich informieren?
An dem Thema „Schulische Inklusion“ arbeiten viele unterschiedliche Menschen. So sollten Fragen im Zusammenhang mit den konkreten Möglichkeiten einer Schule (etwa bei der Einschulung an einer Grundschule oder dem Übergang auf die weiterführende Schule) immer direkt bei der Schule selbst gestellt werden, zum Beispiel auf Elternabenden oder Informationsveranstaltungen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Stellen für sogenannte Inklusionskoordinatoren an den Schulämtern jedes Kreises eingerichtet. Diese sind Ansprechpartner für Eltern, Schulen und Lehrkräfte zu allen Fragen der schulischen Inklusion.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind die Ansprechpartner beim Schulamt.Inklusionskoordinatoren
Jessica Kremer – Telefon 02202 13-2051 – E.Mail:schulamt-inklusion@rbk-online.de –Regelmäßige Anwesenheit im Schulamt Montag, Dienstag und Donnerstag
Indra Stengle – Telefon 02202 13-2047 –E-Mail: schulamt-inklusion@rbk-online.de - Regelmäßige Anwesenheit im Schulamt Montag - DonnerstagInklusionskoordinatoren begleiten Eltern, Kinder und Schulen vor allem beim Übergang von der
Grundschule in die weiterführende Schule.
Inklusionsfachberaterinnen
Ingrid Käsch – Telefon 02202 – 13 23 68,– E.Mail: ingrid.kaesch@rbk-online.de
Heike Holzki – Telefon 02202 – 13 20 40– E.Mail: heike.holzki@rbk-online.de
Inklusion in Rösrath

Ende 2014 trat der Inklusionsplan „Rösrath für alle“ in Kraft – der Stadtrat beschloss ihn einstimmig, dann folgten die Unterschriften von Bürgermeister Marcus Mombauer, dem ersten Beigeordneter Ulrich Kowalewski und von Claudia Schmidt-Herterich, der Vorsitzenden des Beirats für Menschen mit Behinderung. Das nun gültige Konzept ist Ergebnis eines Prozesses, der 2012 begann. Damals berief der Stadtrat eine „Steuerungsgruppe“, um die UN-Behindertenrechtskonvention in Rösrath umzusetzen. Vertreter von Ratsfraktionen, Verwaltung, Seniorenbeirat und Behindertenbeirat arbeiteten mit und erstellten eine Bestandsaufnahme. In Arbeitsgruppen formulierten sie Ziele und Maßnahmen, die kurz- oder längerfristig anzugehen sind. Der Inklusionsplan soll verbindlich, aber auch flexibel zu handhaben sein. Der Plan ist einer Dynamik unterworfen und soll sukzessive umgesetzt werden. Inklusion gelingt nicht sofort. Daher ist es notwendig die Planung von Aktivitäten in Rösrath auf dem Weg zur Inklusion voranzubringen.
Rahmenbedingungen und Grundlagen für Inklusion

Rahmenbedingungen und Grundlagen für Inklusion sind die internationalen rechtlichen Grundlagen sowie die Vorgaben auf Landesebene.
Der Anspruch auf eine chancengerechte Bildung und Teilhabe für alle Menschen, das Recht auf Anerkennung, Bildung und Teilhabe ergibt sich unmittelbar aus dem "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen vom März 2009.Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG)
Seit 2003 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG). Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts (soweit das Land zuständig ist) und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).
Das Inklusions-Stärkungs-Gesetz
Am 8. Juni 2016 hat der Landtag von NRW das Inklusions-Stärkungs-Gesetz verabschiedet.
Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazu gehören.
Mit dem Inklusionsgleichstellungsgesetz hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland einen übergreifenden rechtlichen Rahmen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft geschaffen. ..
Von zentraler Bedeutung sind die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Schaffung umfassender Barrierefreiheit. So werde der Inklusionsbeirat als Mitwirkungsgremium der Menschen mit Behinderungen auf Landesebene gesetzlich verankert, genauso wie die Agentur Barrierefrei, die maßgeblich hilft, Barrierefreiheit durch Beratung vor Ort umzusetzen.
Das Gesetz enthält eine Fülle von Einzelregelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unmittelbar verbessern: Etwa den Anspruch von gehörlosen Eltern auf Gebärdensprachdolmetscher bei Elternsprechtagen in Kita und Schule. Oder die Sicherstellung von notwendigen Hilfen im Einzelfall wie Induktionsschleifen für Menschen mit Hörbehinderungen bei Veranstaltungen, Wahlschablonen für blinde oder sehbehinderte Menschen zur Ausübung ihres Wahlrechts und die Stärkung des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Behinderungen durch Hilfen "aus einer Hand" bei den Landschaftsverbänden. Öffentliche Institutionen müssen passende Hilfen anbieten Menschen mit Behinderung sollen verstehen, worum es geht. Zum Beispiel sollen es alle wichtigen Informationen auch in Leichter Sprache geben.
Linkliste
In diesem Bereich finden Sie Links zu regionalen und überregionalen Organisationen und Einrichtungen, Vereinen, Netzwerken und Verbänden rund um das Thema Inklusion.