Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB XII      Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und die persönlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, können Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) beantragen. 

Personen, die weder leistungsberechtigt für das Jobcenter noch für Grundsicherung sind, können Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

  • Persönliche Leistungsvoraussetzungen

    Sie erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für Grundsicherung, wenn 

    • Sie die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben (Tabelle Altersgrenze) oder
    • eine volle und dauerhafte Erwerbsminderung bei Ihnen festgestellt wurde oder
    • Sie im Ausbildungs- oder Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind

    Bei einer vollen Erwerbsminderung auf Zeit könnte Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht kommen.

  • Vorrangiges Einkommen

    Grundsicherung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt sind nachrangig zu anderen Einkommen oder Vermögen zu gewähren. Sollten sie also Ihren Bedarf durch anderes Einkommen (Rente, Erwerbseinkommen, Wohngeld, Unterhalt, o.ä.) decken können, besteht für Sie kein Anspruch.

    Zudem besteht für Sie kein Anspruch, wenn Ihr Vermögen die Schongrenze von 10.000 € übersteigt.

  • Leistungsumfang

    Die Leistungen der Grundsicherung umfassen:

    • Regelbedarf
    • Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
    • Evtl. Mehrbedarf

    Der abschließende Bedarf richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen.

  • Antragstellung

    Vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter.

    Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:

    • Personalausweis / Reisepass
    • Nachweis zur Krankenversicherung (Krankenkassenkarte)
    • Bankverbindung (EC-Karte)
    • Mietvertrag
    • Mietbescheinigung (vom Vermieter ausfüllen und unterschreiben lassen)
    • Schwerbehindertenausweis sofern vorhanden
    • Vollständiger Rentenbescheid (auch Erstbescheid) sofern Rente bezogen wird
    • Nachweise zu weiteren Einkünften (Erwerbseinkommen, Werkstattentgelt, Unterhalt, sonstige Renten
    • Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Sonstige Vermögensnachweise (Sparbuch, weitere Konten, Barvermögen, Kfz, Immobilien, Grundstücke)
    • Aktuelle Beitragsrechnungen zu Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
    • Letzter Bescheid des Jobcenters, sofern von dort bisher Leistungen bezogen wurden

    Die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter Downloads / Unterlagen / Links

  • Weitere Informationen

    Sollten Sie sich dauerhaft in vollstationärer Pflege befinden, wenden Sie sich bitte an den Rheinisch-Bergischen Kreis.

  • Downloads / Unterlagen / Links