Quartierskrankenschwester
Präventives Beratungs- und Vernetzungsangebot

Am 13.06.2023 hat der Ausschuss für Soziales, Familien und Senioren sowie der Stadtrat am 19.06.2023 den Pflegebericht zur örtlichen Planung 2023 - 2026 gem. § 7 Alten- und Pflegegesetz (APG) NRW des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Kenntnis genommen und das fortgeschriebene Handlungskonzept zu einer nachhaltigen Pflegeplanung in Abstimmung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis für die Stadt Rösrath verabschiedet.
Somit war der Weg frei, das Angebot der Quartierskrankenschwester in der Stadt Rösrath im Umfang einer halben Stelle einzurichten.
Herausforderungen der Zeit

Die „Quartierskrankenschwester schließt eine Lücke der Unterstützung und Beratung, die von den Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen und in der Pflege – auch aufgrund leistungsrechtlicher Vorgaben – so nicht geschlossen werden kann.

Die Quartierskrankenschwester ist eine Ansprechpartnerin, die ältere Menschen unterstützt. Ihre Hauptaufgaben sind die Beratung, Vernetzung und Koordination von Hilfsangeboten. Ziel ist, dass hochbetagte Menschen möglichst lange selbstständig Zuhause leben können.
Quartierskrankenschwester als starke Antwort! Wie?
Begleitung von Hochaltrigen bei
• einem Probetag in der Tagespflege
• Arztbesuchen
• Seniorenangeboten
• stationären Aufnahmen
• Besuchen im Krankenhaus
• Ansprechpartnerin für einsame MenschenVernetzung mit den relevanten Akteuren vor Ort
Zusammenarbeit mit der Quartiersentwicklung ab 01.08. 2024 (gemeinsames Projekt der Stadt mit dem Caritasverband) zur Alltagsunterstützung der Hochbetagten (z.B. beim Einkaufen, Begleitung zum Arzt / Behörden mit dem Ziel eine ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe aufzubauen.Wichtig ist, dass die Quartierskrankenschwester keine Leistungen erbringt, die bereits heute von ambulanten Pflegediensten oder anderen geeigneten Anbietern erbracht und von den Pflegekassen finanziert werden. Die Beratung ist kostenlos, individuell und angebotsneutral.