Gleichstellungsbeauftragte

Der Rat der Gemeinde Rösrath hat in seiner Sitzung am 21.09.1992 den Grundsatzbeschluss zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten gefasst. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Anliegen von Frauen und Mädchen und die Verwirklichung der Gleichberechtigung für Frauen und Männer ein.
In Rösrath hat Elke Günzel das Amt der Gleichstellungsbeauftragten übernommen und verfolgt als solche das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch für alle Rösratherinnen voranzutreiben.
Haben Sie berufliche, und sonstige Fragen, Tipps und Anregungen, oder wünschen Sie ein persönliches und vertrauensvolles Gespräch? Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Gleichstellungsplan
Der vorliegende Plan beinhaltet die vierte Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Stadt Rösrath aus dem Jahre 2021. Die Fortschreibung des Gleichstellungsplans erfolgte in Zusammenarbeit der Personalabteilung und der Gleichstellungsbeauftragten und
unter Beteiligung des Personalrates und wurde am 12.04.2021 im Stadtrat verabschiedet.
Der Gleichstellungsplans ist eine wichtige Grundlage bezogen auf die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat sich in den vergangenen Jahren Erfreuliches getan. In den nächsten Jahren werden durch altersbedingtes Ausscheiden mehrere Führungspositionen neu zu besetzen sein. Es wird eine fortdauernde Aufgabe sein, ein ausgeglichenes Verhältnis in der Stellenbesetzung im Sinne des Gleichstellungsplans zu erlangen. Gleichstellungsarbeit befindet sich in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess, der ständig von Frauen und Männern als Gemeinschaftsaufgabe voranzutreiben ist, um die Chancengleichheit für Frauen und Männer nachhaltig zu unterstützen.Die gesetzlichen Grundlagen
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)Der Auftrag
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
(§5 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW)Schwerpunkte
sind die Information und die Beratung zu
- allen gleichstellungsrelevanten Themen und die Entwicklung von
- Maßnahmen, Projekten und Angeboten, die zur Verbesserung der
Lebenssituation von Frauen und Mädchen beitragen - Frauenförderung nach der Strategie Gender Mainstreaming
- Gewalt gegen Mädchen und Frauen
- Veröffentlichung von arbeitsmarkt- und genderpolitischen Informationen
- Diskriminierung von Frauen z. B durch sexistische Werbung
- Unterstützung von Frauenprojekten und
- Vernetzung mit Organisationen, Vereinen, Verbänden und Initiativen
Verwaltungsintern
Die Gleichstellungsbeauftragte ist in alle Entscheidungsprozesse einbezogen, die Personalfragen betreffen. Bei Vorstellungsgesprächen hat sie darauf zu achten, dass der Frauenförderplan der Stadtverwaltung umgesetzt wird. Insbesondere in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sollen sie bei Stellenbesetzungen berücksichtigt werden. Durch die Teilnahme der Gleichstellungsstelle an den Bewerbungsverfahren dokumentiert die Stadtverwaltung gerade bei Neueinstellungen auch nach außen hin, dass Frauenförderung bei der Stadt Rösrath groß geschrieben wird.
Außerdem berät die Gleichstellungsstelle zu allen Fragen im Zusammenhang mit Frauenförderung und Geschlechtergerechtigkeit (Gender Mainstreaming). Beratungsbedarf kann hier sowohl bei Vorgesetzen als auch bei Mitarbeiterinnen bestehen.
Die Gleichstellungsstelle berät Kolleginnen bei sexueller Belästigung, Mobbing oder Stalking im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz
Weitere wichtige Themen sind:
- Frauen in Leitungspositionen in der Stadtverwaltung (z.B. Unterstützung durch
Mentoring-Projekte) zu unterstützen.
Die Erweiterung des Berufswahlverhaltens junger Frauen und die Bildungszugänge für Frauen zu fördern.
- Eine geschlechtersensible Fortbildungen in der Stadtverwaltung zu ermöglichen
- Frauenbelange und -bedarfe bei Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
- Gender Budgetierung in der Stadtverwaltung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Berücksichtigung der Mädchen-und Frauenbedarfe im Rösrather Inklusionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention
Organisation
Auch bei der Arbeitsorganisation innerhalb der Stadtverwaltung ist die Gleichstellungsbeauftragte aktiv. Sie berät zum Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" und erarbeitet mit dem Personal- und Organisationsamt Konzepte zu Teilzeit und Telearbeit. Sie gestaltet den Bereich von Fortbildungen der städtischen Kolleginnen und Kollegen mit und sorgt für eine gute Vernetzung.
Darüber hinaus können sich Interessentinnen bei der Gleichstellungsstelle vor einem Vorstellungsgespräch oder in Bezug auf eine Teilzeiterwerbstätigkeit, Telearbeit, Elternzeit oder Ähnliches beraten lassen.Männer und Gleichstellung
Die Gleichstellung zielt nicht mehr allein auf Frauen, sondern auch auf die Verantwortung von Männern ab. Ein wichtiges Beispiel ist die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zunehmend nutzen auch Männer, die aktive Väter sein und eine gleichberechtigte Berufsbiographie von PartnerInnen unterstützen wollen, die Möglichkeiten zu Eltern- und Teilzeit.
Mädchenberatung und Angebote
Die Landkarte Mädchenarbeit in NRW stellt eine umfangreiche Sammlung von Kontaktadressen für Mädchen, ihre Bezugspersonen, PädagogInnen und Institutionen dar.
Hier finden sich Kontaktdaten zu Mädchentreffs, Mädchenberatungsstellen und Mädchenhäusern,zu Mädchenarbeitskreisen in NRW sowie zu den Expertinnen und Mitgliedsorganisationen der LAG Mädchenarbeit in NRW.
Zusammen mit der Landkarte Jungenarbeit der LAG Jungenarbeit NRW bietet die Landkarte Mädchenarbeit in NRW nun einen schnellen Überblick über die Kontakte zur Mädchen- und Jungenarbeit vor Ort. JuZe
Die Mädchenberatung bietet Beratung und Begleitung bei Problemen und in Krisensituationen. In einem geschützten Rahmen können Mädchen und junge Frauen über ihre Probleme sprechen und mit der Beraterin nach Lösungen suchen.
Frauenberatungsstellen
Sie können sich in den Frauenberatungsstellen persönlich, telefonisch oder online beraten lassen. Die Beratungen sind offen für jede Frau, sie sind vertraulich und kostenfrei. Die Online-Beratungen sind Ergänzungen der Angebote der Frauenberatungsstellen. Sie erhalten dort vertrauliche und kostenfreie psychosoziale Beratungen, Informationen und bei Bedarf eine qualifizierte Vermittlung an andere psychosoziale Einrichtungen und Ämter.