Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen – sie ist eine bittere Realität, die weltweit Millionen von Frauen betrifft, unabhängig von Alter, Herkunft, sozialem Status oder Bildungsgrad. Sie zeigt sich in vielen Formen: körperlich, psychisch, sexualisiert, wirtschaftlich oder digital. Hinter jeder Zahl, die in Statistiken auftaucht, steht ein menschliches Schicksal – ein Leben, das von Angst, Scham und Schmerz geprägt ist.

Nur durch Aufklärung, Prävention, konsequenten Schutz und eine Kultur des Hinsehens können wir erreichen, dass Frauen in Freiheit, Sicherheit und Würde leben können. Gewalt gegen Frauen ist ein Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte – und sie darf in keiner Form toleriert werden.

Für Betroffene gibt es eine Vielzahl von Hilfsangeboten, auf die wir auf dieser Seite aufmerksam machen möchten.

Hilfsangebote

365 Tage im Jahr, rund um die Uhr erreichbar: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist das erste bundesweite Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung können sich Betroffene, aber auch Angehörige, Freunde sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei beraten lassen.

Qualifizierte Beraterinnen stehen den Anrufenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie auf Wunsch an Unterstützungsangebote vor Ort. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen in 15 Sprachen zum Gespräch hinzugeschaltet. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, erhalten Sie auch Hilfe und Beratung bei der Gleichstellungsbeauftragten.

Sie können sich auch an die Frauenberatungsstelle in Bergisch Gladbach wenden!

Weitere Themenfelder und Beratungsangebote

  • Mobbing

    Bei Mobbing handelt es sich um systematische Schikane und Intrigen von einer oder mehreren Personen gegen eine einzelne Person, die längere Zeit dauern und sich gegen das Selbstverständnis und Selbstwertgefühl richten. Sie zielen darauf ab, den Betroffenen systematisch auszugrenzen und zu demütigen.

    Ob Mobbing vorliegt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Nicht jede Auseinandersetzung erfüllt den Begriff des "Mobbing". Kurzfristigen Konfliktsituationen fehlt in der Regel schon die notwendige systematische Vorgehensweise.

    Unter Mobbing am Arbeitsplatz werden feindselige Verhaltensweisen unter Kolleginnen und Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern verstanden. Die Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass die angegriffene Person unterlegen ist und die Angriffe von einer oder mehreren Personen systematisch und über einen längeren Zeitraum erfolgen. Auch hier ist nicht jeder Krach, jede Streiterei oder Ungerechtigkeit gleich Mobbing - doch aus schlecht oder gar nicht ausgetragenen Konflikten kann Mobbing entstehen. Der Übergang ist fließend. 

    Sie sollten Ärger und Kummer nicht verschweigen, sondern frühzeitig versuchen, ein Gespräch mit der mobbenden Person zu führen. Holen Sie sich zudem Unterstützung bei Kolleginnen und Kollegen und/oder Vorgesetzten. Bevor es zu spät ist: Nutzen Sie interne oder externe Beratungsangebote.

    Die Mobbing-Line Nordrhein-Westfalen - eine Service des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes NRW, der Betroffene ermutigt Frauen, einen ersten Schritt zur Bewältigung des Mobbingproblems zu tun.

  • Gewalthilfegesetz

    Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2025 in 2./3. Lesung das Gesetz „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (Gewalthilfegesetz) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 14.02.2025 seine Zustimmung zu dem Gesetz erteilt. Hauptelement des Gesetzes ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs ab dem Jahr 2032 auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Die Länder werden verpflichtet, bis 2027 ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. 

  • Ratgeber Cyber-Mobbing

    Viele Menschen nutzen intensiv die digitalen Möglichkeiten, um mit ihren Freunden zu kommunizieren oder sich in sozialen Netzwerken darzustellen und zu präsentieren. Die zunehmende mobile Nutzung des Internets unterstützt diese Entwicklung.

    Die EU-Initiative "klicksafe.de" hat einen von Experten entwickelten Ratgeber veröffentlicht, der Eltern, Pädagogen, Betroffenen und anderen Interessierten die Besonderheiten, Funktionen sowie mögliche Auslöser und die Verbreitung des Cyber-Mobbing näher bringen soll. Darüber hinaus erläutert der Ratgeber, welche vorbeugenden Maßnahmen getroffen werden können, wie man Cyber-Mobbing erkennt und wie man sich als Eltern, Pädagogen, oder Betroffener selbst, verhalten sollte. Weiterhin wird erläutert, inwiefern Cyber-Mobbing strafbar ist und welche rechtlichen Mittel möglich sind. 

    Der Ratgeber ist hier abrufbar:

  • Stalking

    Unter Stalking versteht man das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sodass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Stalking ist in Deutschland ein Straftatbestand.

    Das Handeln der Stalker kann einen fremden Menschen, eine ihm oberflächlich bekannte Person oder eine Person aus einer vergangenen Beziehung betreffen. Die oftmals gnadenlose Hetze kann Monate, Jahre, manchmal ein Leben lang dauern. Die physischen und psychischen Auswirkungen sind für Opfer häufig erheblich und führen nicht selten zu schweren Traumata.

    Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers/einer Stalkerin geworden sind? Wichtigstes Ziel ist es, dass der Stalker oder die Stalkerin das Interesse an Ihnen verliert. Dazu müssen Sie entschieden und konsequent handeln:

    • Sagen Sie deutlich, dass Sie keinen Kontakt wünschen!
    • Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen oder ein "letztes klärendes Gespräch" ein!
    • Nehmen Sie danach keinen Kontakt mehr auf!
    • Reagieren Sie nie auf Briefe, SMS, E-Mails oder Anrufe!
    • Ignorieren Sie seine Anwesenheit, auch wenn es schwer fällt!

  • Neues Webportal für Hilfsangebote

    Gewalt gegen Frauen hat viele Facetten: Auch Worte können dazu gehören. Am 25. November ist der Internationale Aktionstag gegen Gewalt an Frauen. Nun gibt es ein neues Online-Portal, das die Hilfsangebote für Frauen zum Schutz vor Gewalt übersichtlich bündelt.

    Unter www.frauen-raus-aus-der-gewalt.de werden in leichtverständlicher Sprache und mit Hilfe von animierten Clips Angebote wie das Hilfetelefon, Frauenhäuser oder der Frauennotruf vorgestellt und zu den jeweiligen Seiten verlinkt. Auch Hilfsangebote speziell für Migrantinnen sind zu finden - allerdings alles in deutscher Sprache.

    Die Macherinnen der Seite rund um die Filmemacherin und Diplom-Sozialarbeiterin Beatrix Wilmes beschreiben ihre Motivation folgendermaßen: „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Und nur wenn wir hinschauen und Stellung beziehen, können wir etwas verändern.“

  • Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen 

    Die Ergebnisse zeigen, dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen in besonders hohem Ausmaß Opfer von Gewalt in jeglicher Form werden und darüber hinaus oft vielfältigen Formen von Diskriminierungen und struktureller Gewalt ausgesetzt sind.

    Die ausführliche Langfassung der Studie mit den kompletten Ergebnissen sowie einer Erläuterung der innovativen Methodik wird hier als Download zur Verfügung gestellt


  • Spot gegen häusliche Gewalt an Frauen

    Schauen Sie hinter die Maske

    Unter dem Motto "Schauen Sie hinter die Maske" macht UN Women Nationales Komitee Deutschland mit einzigartigen Aktionen auf das Thema häusliche Gewalt in Deutschland aufmerksam. Gewalt gegen Frauen ist die weitverbreitetste Menschenrechtsverletzung, die Frauen in allen Ländern und Kulturen erleben. In einigen Regionen erleiden bis zu sieben von zehn Frauen Gewalt. In Deutschland hat laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zufolge jede vierte Frau während ihres Lebens Gewalt in ihrer Paarbeziehung erfahren. Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat weitreichende Konsequenzen, sie schadet nicht nur den Frauen selbst, auch ihre Familien und die Gesellschaft sind davon betroffen.

  • Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zusammen mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF und anderen Wohlfahrtsverbänden „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ erarbeitet. Diese stellen eine Grundlage zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen in allen Flüchtlingsunterkünften dar. Zu den umfassenden Schutzstandards gehört unter anderem, dass alle Einrichtungen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt ergreifen und alle dort tätigen Menschen entsprechend sensibilisiert werden.

    Sie finden die 13-seitige Broschüre unter Mindeststandards

  • Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt"

    Der Landesaktionsplan orientiert sich an den Leitmotiven „innovativ-inklusiv-nachhaltig“ und nimmt verschiedenste Handlungsfelder und Zielgruppen in den Blick. Neben den Ereignissen der Silvesternacht von Köln oder den Bedürfnissen traumatisierter Flüchtlingsfrauen werden auch Themenfeldern wie Gewalt im digitalen Raum, Gewalt in der Prostitution oder Gewalt im Bereich Trauma und Alter eigene Kapitel gewidmet. „Als Gesundheitsministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, auch die gesundheitlichen Folgen von Gewalt in den Blick zu nehmen“, so Barbara Steffens. 
     
    Zu den zentralen Verbesserungen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zählen u.a.:

    • Verstärkung der Prävention – Identifizierung unterschiedlicher Formen der Gewalt, um sie möglichst bereits im Vorfeld zu verhindern;
    • Zusätzliche drei Millionen Euro zur Förderung von Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, deren erweitertes Aufgabenspektrum auch die Entwicklung neuer Präventionsformen und die Erreichbarkeit bei Großveranstaltungen umfasst;
    • Förderung einer traumapädagogischen Einrichtung für weibliche minderjährige Flüchtlinge und gewaltbetroffene Mädchen;
    • Entwicklung einer App speziell für Flüchtlingsfrauen, durch die sie über ihre grundlegenden Rechte und Hilfemöglichkeiten bei Gewalt informiert werden;
    • Förderung von sogenanntem „Second-Stage-Wohnen“ – der Begleitung von Frauen in die Selbstständigkeit nach einem Frauenhausaufenthalt;
    • Entwicklung eines Konzepts für ein flächendeckendes Angebot zur anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten, damit Beweise sofort gesichert werden können, auch wenn Opfer ihre Peiniger nicht direkt anzeigen wollen;
    • Förderung der Landesfachstelle Trauma und Alter (mit zwei Standorten), die für alte, pflegebedürftige Frauen, die im Laufe ihres Lebens Gewalt erfahren haben, Angebote und Maßnahmen entwickelt und koordiniert.

    Der Landesaktionsplan wurde in einem aufwändigen partizipativen Prozess mit Akteurinnen und Akteuren der bestehenden Schutz- und Hilfesysteme und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Er ist nicht nur in seiner Ausführlichkeit und der Fülle der Materialien bundesweit einmalig. Er zeigt auch die Dynamik des Handlungsfeldes und macht wichtige Weichenstellungen transparent. Einzigartig zudem die durch viele Verlinkungen erzeugte digitale Nutzungsmöglichkeit.