Jugendamt

Das Jugendamt trägt eine zentrale Verantwortung für das Wohl und die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Sein Aufgabenspektrum reicht von der Beratung und Unterstützung in Erziehungs- und Alltagsfragen über den Schutz von Kindern in gefährdenden Situationen bis hin zur Bereitstellung von Betreuungs- und Förderangeboten.
Darüber hinaus begleitet das Jugendamt junge Menschen in besonderen Lebenslagen, fördert Teilhabe und sorgt dafür, dass familienunterstützende Hilfen bedarfsgerecht und verlässlich zur Verfügung stehen.
Das Jugendamt unterstützt in folgenden Bereichen:
- Hilfe zur Erziehung / Hilfe für junge Volljährige
- Beratung von Kindern und Jugendlichen
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung
- Beratung und Unterstützung in weiterführenden Hilfeangeboten
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Beratung und Unterstützung bei Problemen mit der Schule
- Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familien- und Jugendgerichten
- Jugendhilfe im Strafverfahren