Beratung & Hilfe

Die Fachkräfte des Jugendamtes beraten und unterstützen Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Familien, alleinerziehende Mütter und Väter. Sie bieten Hilfen vorbeugend, in Krisen, unterstützend sowie auch in der Nachbetreuung an. Hier finden Sie einen Überblick an Beratungs- und Hilfsangeboten.
Adoptionsvermittlung
Die Stadt Rösrath hat gemeinsam mit den Jugendämtern im Rheinisch-Bergischen Kreis eine Adoptionsvermittlungsstelle bei der Stadt Bergisch Gladbach.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle beraten Eltern, wenn sie erkennen, dass Sie dauerhaft nicht mit Ihren Kindern zusammenleben oder Kinder aus anderen Gründen nicht in Ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen können. Darüber hinaus ist die Beratung für- Schwangere,
- Frauen- und Männer, deren Kind adoptiert wurde,
- Adoptionbewerber/innen,
- Adoptivfamilien, Adoptierte,
- Stiefeltern und Verwandte.
Das Wohl des Kindes steht dabei immer im Mittelpunkt. Die Beratung ist vertraulich und orientiert sich an Ihren Anliegen und Möglichkeiten.Partnerschafts-, Trennungs- & Scheidungsberatung
Das Jugendamt berät Sie in belastenden Lebenssituationen, z.B. bei Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsproblemen. Die Beratung kann von Einzelnen und Paaren wahrgenommen werden. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem Problem und Wunsch zur Veränderung.
Ziel dieser Beratung ist es, die Familie hinsichtlich eines partnerschaftlichen Zusammenlebens zu unterstützen und bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Familie zu helfen.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern ist die Klärung der künftigen Beziehung der Eltern und Kinder untereinander erforderlich. Daher soll die Beratung bei einer weiterhin gemeinsamen Wahrnehmung der Elternverantwortung unterstützen und unter altersgerechter Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen die Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes begleiten und kreative Lösungen von Nachtrennungsverhältnissen zu finden.
Um Ihr Anliegen angemessen bearbeiten zu können, wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten. Die Beratung unterliegt dem Datenschutz und der Schweigepflicht und ist kostenlos.Hilfen zur Erziehung & Hilfen für junge Volljährige
Gemäß § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zur einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten steht hier im Vordergrund, gleichzeitig hat auch das Kind oder der Jugendliche Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Manchmal ist die Situation in der Familie so schwierig, dass sie nicht alleine mit der Problembewältigung zurechtkommt. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Rösrath wenden.
Die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und informieren über weitergehende adäquate Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten.
Mögliche Formen der Hilfen zur Erziehung sind:- Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistandschaft
- Bertreuungshelfer
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- sonstige betreute Wohnformen
- familientherapeutische Maßnahmen
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. §35a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.
Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken.Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis unter 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, bzw. denen ein Verfahren vor dem Jugendgericht droht. Die Jugendhilfe im Strafverfahren muss nicht beantragt werden. Sie wird automatisch bei einem Jugendgerichtsverfahren geleistet.
Zu den Aufgaben gehören:- Information über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens
- Beratung über Leistungen der Jugendhilfe und Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten mit den Betroffenen
- Begleitung zur Gerichtsverhandlung
- Mitwirkung im Diversionsverfahren (Verfahrenseinstellung vor Anklageerhebung bei Durchführung einer erzieherischen Maßnahme)
- Anregung, Vermittlung und Überwachung ambulanter Sanktionsformen, wie
Arbeitsweisung, Betreuungsweisung, Täter-Opfer-Ausgleich, sozialer Trainingskurs, Verkehrserziehung - Prüfung der Notwendigkeit und gegebenenfalls Anregung erzieherischer Hilfen
- Nachgehende Betreuung
- Vermittlung an andere Dienste
- Enge Zusammenarbeit mit Institutionen, Schulen, freien Trägern der Jugendhilfe, Sachverständigen und anderen Beteiligten
- Besuch der Jugendlichen und Heranwachsenden in Untersuchungshaft und Strafvollzug
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ersetzt nicht den juristischen Beistand durch einen Anwalt!Vaterschaft, Sorgerecht & Unterhalt
Das Jugendamt berät und unterstützt Sie kostenfrei bei Fragen zu Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht, sowie junge Volljährige unter 21 Jahren zu deren Unterhaltsansprüchen.
Informationen für werdende Eltern
Bekommen unverheiratete Mütter ein Kind oder trennen sich Eltern, tauchen plötzlich viele Fragen auf: Wie und wo wird die Vaterschaft anerkannt? Wie teilt sich das Sorgerecht für das Kind unter den Eltern auf und welche Unterhaltsansprüche bestehen sowohl für das Kind als auch für den betreuenden Elternteil?
Gerne beraten wir Sie bei solchen Fragen und unterstützen Sie, beispielsweise bei der Anerkennung der Vaterschaft. Auch bei Uneinigkeiten zwischen den Elternteilen finden Sie Unterstützung beim Jugendamt. Erkennt ein Vater seine Vaterschaft nicht an oder sollen Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden, stehen wir Ihnen beratend zur Seite – immer mit dem Ziel, zwischen den Eltern zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, treten wir bei Bedarf als Beistand für Ihr Kind auf, vertreten es also im Falle einer Verhandlung vor Gericht. Die Beratung, Unterstützung z.B. Beurkundung von Vaterschaft und Sorgerecht sowie die Beistandschaft durch das Jugendamt sind kostenlos.
Informationen für Elternpaare bei Trennung oder Scheidung
Nach einer Trennung oder Scheidung tauchen plötzlich viele Fragen auf: Welche Unterhaltsansprüche bestehen für das Kind? Wie können Elternpaare das Sorgerecht oder das Umgangsrecht für das Kind regeln?
Wir beraten Sie, beispielsweise mit Berechnungen und Beurkundungen von Unterhaltsleistungen. Sie erhalten aber auch Unterstützung, wenn Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden sollen. Sollte es zu keiner Einigung zwischen den Elternteilen kommen, könne wir als Beistand für Ihr Kind auftreten und seine Rechte vor Gericht vertreten. Die Beratung und Unterstützung sowie die Beistandschaft durch das Jugendamt sind kostenlos.
Informationen für junge Volljährige unter 21 Jahren
Junge Erwachsene haben häufig mit finanziellen Engpässen zu kämpfen und brauchen auf ihrem Weg Unterstützung und Orientierungshilfen.
Wir können Ihnen helfen, Fragen nach einem möglichen Unterhaltsanspruch zu beantworten und diesen gegebenenfalls zu ermitteln. Darüber hinaus bietet wir jungen Volljährigen unter 21 Jahren Beratung und Unterstützung an, wenn Unterhaltsansprüche einem oder beiden Elternteilen gegenüber geltend gemacht werden sollen. Wir leisten Hilfestellung und sind auch darüber hinaus Ansprechpartner bei Konflikten und Krisen im Kreis der Familie.
Externe Beratungsstellen
Darüber hinaus beraten auch andere externe Beratungsstellen Rösrather Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Familien, alleinerziehende Mütter und Väter bei Bedarf:
Jugendberatung der AWO Rhein-Oberberg
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Kinderschutzbund Ortsverband Rösrath
Homepage
Die Nummer gegen Kummer
Homepage
Schulpsychologischer Dienst
Homepage
Erziehungs- und Familienberatung der Caritas für den RBK
Homepage