Datenschutz & Informationsfreiheit

Beim Datenschutz geht es um die informelle Selbstbestimmung aller Menschen. Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche seiner Daten in welcher Form verarbeitet werden. Seit 2018 gibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit einheitliche Regeln vor.

Die Stadtverwaltung Rösrath verarbeitet eine Vielzahl von personenbezogenen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kunden, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dabei ist für uns selbstverständlich, diese Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und nur die Daten zu verarbeiten, die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind.

Der städtische Datenschutzbeauftragte achtet darauf, dass die datenschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Er ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Stadtverwaltung.

Informationsfreiheitgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) gewährt den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen einen grundsätzlich freien Zugang zu allen bei öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen. 

Erforderlich ist zunächst ein Antrag, der schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden kann. Ihr Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. 

Der städtische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen an die Stadt Rösrath.

Weitere Infos

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Informationsfreiheit erhalten Sie auf den Internetseiten der nordrhein-westfälischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: