Stadtrat & Ausschüsse

Der Stadtrat ist das zentrale und demokratische Gremium unserer Stadt. Als gewählte Vertreter der Bürgerschaft gestalten die Ratsmitglieder aktiv die Entwicklung Rösraths. Der Rat ist auf Grundlage der Gemeindeordnung für alle Angelegenheiten im Stadtgebiet zuständig und bestimmt mit seinen Beschlüssen das Handeln der Verwaltung.

Die Amtszeit des Stadtrates beträgt fünf Jahre. Er wird im Rahmen der Kommunalwahl durch die Rösrather Bürgerinnen und Bürger gewählt. Zuletzt wurde der Stadtrat am 14. September 2025 neu gewählt. In der aktuellen Periode besteht der Stadtrat aus 54 Mitgliedern und acht Fraktionen. 

Dem Prinzip der Arbeitsteilung folgend wurden Ausschüsse gebildet, denen im Wesentlichen zwei Funktionen obliegen. Die Ausschüsse übernehmen die Vorberatung von Angelegenheiten, deren finale Entscheidung dem Rat obliegt. Ausschüsse treffen bei ihnen übertragenen Aufgaben aber auch eigene Entscheidungen. 

Alle wichtigen Informationen über die Arbeit des Rates und der Ausschüsse der Stadt Rösrath finden Sie im Ratsinformationssystem: