Parken in Rösrath
Alle Öffentlichen (Behinderten-) Parkplätze im Stadtgebiet Rösrath.
Überwachung ruhender Verkehr
Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, wo Halten und Parken mit Fahrzeugen im Straßenverkehr zulässig ist. Die Außendienstmitarbeiter der Dienststelle Sicherheit und Ordnung stellen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Rahmen des Außendienstes fest.
Der Innendienst erstellt und verschickt die schriftlichen Verwarnungen an die Halterin/an den Halter des Fahrzeuges. Auf der Rückseite der Verwarnung mit Verwarnungsgeld kann sich die/der Betroffene innerhalb einer Woche nach Zugang der Verwarnung zum Vorfall äußern.
Die Höhe des Verwarnungs- und Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Parkscheibenzonen (Eingeschränkte Haltverbotszonen)
Die Stadt Rösrath hat sich bewusst für eine gebührenfreie Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet entschieden.
Um dennoch dem hohen Parkdruck gerecht zu werden, wurden in den Ortsteilzentren eingeschränkte Haltverbotszonen eingerichtet, in denen das Parken innerhalb der markierten Flächen mit Parkscheibe zeitlich befristet erlaubt ist.
| Ortsteil | Straße(n) | Höchstparkdauer | Bemerkungen |
| Rösrath | Bitze | 2 Stunden | Von der Regelung ausgenommen ist der halbkreisförmige Parkplatz (unbefristet) |
| Hoffnungsthal | Hauptstaße, ab Hausnr. 229 (Historisches Rathaus) bis Hausnr. 270 (Café Rosenow), sowie Hofferhofer Straße bis Einmündung Rotdornallee und Bahnhofstraße bis Altenheim Wöllner Stift | 1 Stunde | Einschließlich Parkplatz hinter und neben dem Historischen Rathaus |
| Parkplatz Veurneplatz | 2 Stunden | ||
| Forsbach | Parkplatz Halfenhof (halbseitig) | 2 Stunden |