Stadtkasse & Forderungsmanagement

Die Stadtkasse der Stadt Rösrath ist zuständig für die Vorbereitung der Rechnungslegung. Ihr obliegt die Verantwortung für die rechtzeitige Leistung der Ein- und Auszahlungen.

Als Vollstreckungsbehörde ist sie eigenverantwortlich tätig.

Überfällige Forderungen der Stadt Rösrath sowie anderer berechtigter öffentlich-rechtlicher Gläubiger werden ihr im Verwaltungsverfahren durch eigene Vollstreckungsorgane beigetrieben.

  • Debitoren-/ Kreditorenbuchhaltung

    Im Bereich der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung werden die Zahlungseingänge täglich verbucht und den Forderungen zugeordnet.

    Darüber hinaus werden die aufgrund von Verbindlichkeiten erforderliche Auszahlungen termingerecht zu den Fälligkeiten vorbereitet.

  • Zahlungsabwicklung/ Liquiditätsplanung

    Sämtliche Ein- und Auszahlungen, die über ein Konto der Stadt Rösrath laufen, werden von der Stadtkasse abgewickelt.

    Darüber hinaus wird die Möglichkeit angeboten, kleinere Geldbeträge auch in bar einzuzahlen.

    Außerdem obliegt die Liquiditätsplanung und die Liquiditätsbereitstellung, gegebenenfalls auch die Aufnahme von Liquiditätskrediten, der Stadtkasse.

  • Mahn- & Vollstreckungswesen 

    Forderungen der Stadt Rösrath, die nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit beglichen wurden, werden gemahnt. Sofern auch die Mahnung nicht erfolgreich ist, setzt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen das Vollstreckungsverfahren ein. Hierbei werden gegebenenfalls nicht nur Kontenpfändungen erforderlich, sondern auch Lohn– oder Sachpfändungen, zum Beispiel KfZ, durchgeführt.

    Ergänzend ist die Stadt Rösrath aber auch verpflichtet, Vollstreckungen für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts durchzuführen.

    Die Vollziehungsbeamten sind zuständig für alle zwangsweise beizutreibenden Forderungen der Stadtkasse Rösrath.

    Persönliche Sprechzeiten der Vollziehungsbeamten:
    nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 02205/802-515 oder 02205/802-516