Finanzmanagement

Der Bereich Finanzmanagement ist für die Erstellung der Haushaltspläne und der Jahresabschlüsse zuständig und bereitet die finanzpolitischen Entscheidungen für die Verwaltungsführung und die politischen Gremien vor.

In öffentlicher Sitzung des Rates der Stadt Rösrath wird in jedem Jahr der Haushalt verabschiedet.

Außerdem ist die Darlehensverwaltung, die Kostenrechnung, die Statistik und die Anlagenbuchhaltung im Bereich des Finanzmanagement angesiedelt. Die jeweiligen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse finden Sie weiter unten auf der Seite.

  • Haushaltswirtschaft

    Vor Beginn eines Haushaltsjahres ist ein Haushaltsbuch zu erstellen. Kernstücke sind die Haushaltssatzung zusammen mit dem Ergebnis- und dem Finanzplan.

    Die Haushaltssatzung wird vom Stadtrat beschlossen und beinhaltet die wesentlichen wirtschaftlichen Vorgaben für das Haushaltsjahr. Vor allem sind das die Höhe der Aufwendungen und Erträge, der Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen, vorgesehene Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten sowie wesentliche Steuersätze. 

    Im Ergebnis- und Finanzplan sind die Aufwendungen und Erträge sowie die Ein- und Auszahlungen weiter aufgeschlüsselt. Hieraus ergibt sich, für welche Maßnahmen und Leistungen Aufwendungen vorgesehen sind und wie diese finanziert werden sollen.

  • Geschäftsbuchhaltung

    Finanzbuchhaltung

    In der Finanzbuchhaltung werden alle Aufwendungen und Erträge sowie die vorgesehenen Ein- und Auszahlungen verbucht. Somit ist auf allen Produktkonten der Stadt ersichtlich, wieviel und wofür Mittel verbraucht oder eingenommen wurden. Die Buchführung ist u.a. die Grundlage für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Im Bereich der Finanzbuchhaltung findet auch die Kosten- und Leistungsrechnung statt. 

    Darlehensverwaltung

    In diesem Bereich werden die Darlehen verwaltet, die die Stadt für die Umsetzung von Investitionen in Anspruch genommen hat. Hierzu gehört neben der Abwicklung von Bestandsdarlehen auch die Aufnahme von neuen Darlehen. Außerdem werden hier auch die Darlehen verwaltet, welche die Stadt Rösrath vergibt.

    Kosten- und Leistungsrechnung

    Die Kosten- und Leistungsrechnung ist die systematische Erfassung und Darstellung der Kosten (»Kostenrechnung) und der Leistungen (»Leistungsrechnung): gegliedert nach Zeitabschnitten (Monate, Quartale, Jahre).

    Zentrales Merkmal einer Verwaltungs-KLR ist neben der Erfassung der Kosten (nach Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträgern: »Kostenrechnung) die »Leistungsrechnung. Ergänzt werden muss sie durch die Erfassung und Bewertung der Wirkungen (= Outcome; »Wirkungsrechnung). Die KLR ist Teil des internen Rechnungswesens und unterliegt deshalb nicht den Vorgaben für das externe Rechnungswesen.

    Statistik

    Die Stadt Rösrath muss, wie jede andere Kommune in NRW auch, statistische Zahlen an das statistische Landesamt NRW (IT.NRW) liefern. Diese Daten werden dann von IT.NRW weiterverarbeitet.

  • Bilanzierung

    Erstellung der Jahres- und Gesamtabschlüsse

    Kernstück des Jahresabschlusses sind die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Anhang und der Lagebericht. Sie geben stichtagsbezogen die wirtschaftliche Situation der Stadt Rösrath wieder. Grundlage für die Erstellung sind die Vermögensermittlung, die Feststellung von Forderungen und Verbindlichkeiten, welche aus der Ergebnis- und Finanzrechnung werden. Diese werden mit weiteren erläuternden Anlagen wie einem Lagebericht der Bilanz beigefügt.

    Zusätzlich zu dem Jahresabschluss ist auch jährlich ein Gesamtabschluss, auch Konzernabschluss oder konsolidierter Jahresabschluss genannt, zu erstellen. Dieser wird aus dem Jahresabschluss der Kernverwaltung mit den Abschlüssen der einzubeziehenden Unternehmen erstellt. Hierbei sind der Bewertungen einzubeziehenden Unternehmen anzupassen und um die wechselseitigen wirtschaftlichen Beziehungen zu bereinigen. Der Gesamtabschluss stellt somit die gesamtwirtschaftliche Situation des „Konzerns“ Stadt Rösrath stichtagsbezogen dar.


    Anlagenbuchhaltung

    Um das Vermögen und den Vermögensverzehr darstellen zu können, werden in der Anlagebuchhaltung die vermögensrelevanten Buchungsvorgänge verarbeitet. Hierbei sind alle Vermögensgegenstände aufgeführt. Die Anlagebuchhaltung bildet eine wesentliche Grundlage für die Bilanzerstellung.

    Beteiligungen

    Neben der städtischen Verwaltung werden kommunale Aufgaben auch durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Organisationen wahrgenommen, an denen die Stadt beteiligt ist. Die Verwaltung dieser Beteiligungen und die Erstellung eines Beteiligungsberichtes erfolgt im Bereich der Haushaltswirtschaft.