Standesamt

Im Standesamt können Sie mehr als nur den Bund der Ehe schließen. Das Standesamt begleitet den Lebensweg der Menschen wie kaum eine andere staatliche Institution. Hier werden alle bedeutsamen Ereignisse im Leben eines Menschen - vom ersten Schrei als neuer Erdenbürger über das Ja-Wort bei der Eheschließung bis hin zum Tod - beurkundet.
Darüber hinaus steht Ihnen das Standesamt Rösrath auch als Servicestelle des Rheinisch-Bergischen Kreises für Fragen zu Einbürgerungen und öffentlich-rechtlichen Namensänderungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie hier.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns. Termine können Sie bequem online buchen:
Termine für Einbürgerungsanliegen richten Sie bitte per Mail an
Eine Online-Terminvereinbarung ist hierfür (noch) nicht möglich.
Anmeldung einer Eheschließung
Sie haben sich entschlossen, den „Bund fürs Leben" zu schließen. Im Folgenden informieren wir Sie über die notwendigen Formalitäten, die vor der Eheschließung erfolgen müssen.
Der Eheschließung geht eine förmliche Anmeldung voraus. Sie muss bei dem Standesamt angemeldet werden. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird insbesondere geprüft, ob evtl. gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen.
Sobald Sie alle erforderlichen Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung anmelden. Grundsätzlich sollten beide Partner die Anmeldung gemeinsam und persönlich vornehmen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den anderen Partner bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen:Die Vollmacht muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten, von der vertretenen Person unterzeichnet sein und ist mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen. Beachten Sie bitte, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine Eheschließung erfolgen kann, auch wenn Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben!
Gebührenübersicht:- Anmeldung der Eheschließung: Deutsche 40,- EUR / Ausländer 66,- EUR
- Vornahme der Eheschließung (für Paare von Extern): 40,- EUR
- Eheurkunde: 10,- EUR
- Bescheinigung über Namensänderung: 9,- EUR
- Familienstammbuch: zwischen 20,- EUR und 35,- EUR
Trauzimmer für standesamtliche Trauungen
Schloss Eulenbroich

Jeden Freitagvormittag und einmal im Monat an einem Samstag können sich Paare im Bürgermeisterzimmer auf Schloss Eulenbroich trauen lassen. Termine können nach Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesamt der Stadt Rösrath vereinbart werden.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass in das Trauzimmer max. 25 Personen passen. Für die Nutzung anderer Räumlichkeiten des Schlosses sowie die Nutzung des Schlosshofes, bitten wir Sie, sich direkt mit dem Schloss Eulenbroich in Verbindung zu setzen. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass es an den Trauterminen vorkommen kann, dass Veranstaltungen auf dem Schlosshof durch das Schloss Eulenbroich durchgeführt werden und daher der Schlosshof nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht. Das steigenlassen von Ballons ist untersagt.Gebühren für eine standesamtliche Trauung auf dem Schloss:
- 120,- EUR für das Trauzimmer auf Schloss Eulenbroich
- 66,- EUR für Samstagstrauungen
An folgenden Terminen sind in 2025 Samstagstrauungen auf Schloss Eulenbroich möglich:
11. Januar 01. Februar 08. März 05. April 10. Mai 14. Juni 05. Juli 09. August 06. September 11. Oktober 08. November 13. Dezember An folgenden Terminen finden aufgrund anderer Veranstaltungen im Schloss Eulenbroich leider keine Trauungen statt:
02.05.-04.05.2025, 30.05.-01.06.2025, 01.08.-03.08.2025, 04.10.-05.10.2025, 28.11.- 30.11.2025, 05.12.-07.12.2025An folgenden Terminen sind in 2026 Samstagstrauungen auf Schloss Eulenbroich möglich:
10. Januar 07. Februar 07. März 11. April 09. Mai 13. Juni 11. Juli 08. August 05. September 10. Oktober 07. November 12. Dezember An folgenden Terminen finden aufgrund anderer Veranstaltungen im Schloss Eulenbroich leider keine Trauungen statt:
17.04.-19.04.,04.07.-07.07.,31.07.-02.08.,02.10.-04.10.,27.11.-06.12.Historisches Rathaus

Das historische Rathaus in Hoffnungsthal steht ebenfalls für standesamtliche Trauungen zur Verfügung. In der ersten Etage gibt es einen Besprechungsraum, der zum Trauzimmer umfunktioniert werden kann. Das Trauzimmer bietet Platz für 10 bis 12 Personen. Es ist durch einen Treppenaufgang nicht barrierefrei zugänglich, dennoch soll Ihnen eine Eheschließung bei uns nicht verwehrt bleiben - bitte sprechen Sie uns hierzu an!
Gebühren für eine standesamtliche Trauung im Rathaus:- Für das Trauzimmer im Rathaus fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Beantragung und Ausstellung von Personenstandsurkunden
Beim Standesamt der Stadt Rösrath erhalten Sie Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Sterbefall, Eheschließung, Lebenspartnerschaft), wenn dieser in Rösrath beurkundet wurde. Die Urkunden können elektronisch, postalisch oder telefonisch beim Standesamt angefordert werden. Alle Urkunden können auch mehrsprachig (international) ausgestellt werden!
Gebühren:
- Die Kosten für die erste Urkunde betragen 10,00 Euro, jede weitere wird mit 5,00 Euro berechnet.
Beurkundung von Geburten
Wenn Ihr Kind in Rösrath geboren wurde, sind wir für die Beurkundung der Geburt zuständig. Nach den derzeitigen Bestimmungen muss ein Kind binnen einer Woche nach der Geburt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Bei einer Geburt im Krankenhaus zeigt das Krankenhaus die Geburt Ihres Kindes schriftlich beim Standesamt an.
Eine Hausgeburt muss persönlich von einem Elternteil oder einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, beim Standesamt angezeigt werden.Beurkundung von Sterbefällen
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist der formelle Akt, bei dem das Standesamt den Tod einer Person amtlich feststellt und eine Sterbeurkunde ausstellt. Die Beurkundung erfolgt beim Standesamt des Ortes, in dem die Person verstorben ist. Oftmals wird die Anzeige des Sterbefalls vom Bestattungsunternehmen übernommen.
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist die behördliche Änderung des Vor- oder Familiennamens in Ausnahmefällen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dazu dient, erhebliche Nachteile oder Schwierigkeiten mit dem bisherigen Namen zu beseitigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Rheinisch-Bergischen Kreises: