Schnelle Hilfe im Notfall - wählen Sie 112!

Sollten Sie sich in einer Notlage befinden oder eine solche beobachten: scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu rufen. Die geschulten und bestens ausgebildeten Mitarbeitenden in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises führen Sie sicher durch das Notrufgespräch.
Alles, was Sie tun müssen, ist anrufen.
Die Notrufnummer 112 ist europaweit gültig und kostenlos. Sie funktioniert auch, wenn Ihr Handyguthaben aufgebraucht ist. Alles, was Sie brauchen, ist ein Handy mit gültiger Sim-Karte. Entsperren ist für einen Notruf nicht notwendig.
Neben dem klassischen Notruf gibt es seit 2021 die Notruf-App nora. Diese stellt eine wertvolle Ergänzung zum klassischen Notruf dar, insbesondere für Personen, die Schwierigkeiten mit dem Sprechen haben.
Alle Notrufe sind kostenlos!
Defibrillatoren - Standorte in Rösrath
Weitere Notrufnummern
- Polizei
- Ärztlicher Notdienst
- Depressionen
- Seelsorge / Soziales
- EntStördienste
- Sonstige Rufnummern für den Notfall
Polizei-Notruf 110 Bezirksdienstanlaufstelle Rösrath 02205 / 89 86 048 Polizeiwache Overath / Rösrath 02204 / 76 75 30 Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis 02202 / 20 50 Ärztlicher Notdienst links alle verlinken Zahnärztlicher Notdienst 01805 / 98 67 00 Apothekennotdienst 0800 / 00 22 8 33 Giftnotrufzentrale Uni-Klinik Bonn 0228 / 19 240 Krankentransport - Rettungsleitstelle des RBK 19 222 Tierärztlicher Notdienst 0160 / 88 11 88 4 Info-Telefon der Deutschen Depressionshilfe 0800 / 33 44 533 Krisendienst Psychatrie 0800 / 655 3000 Deutsche Depressionsliga e. V. in akuten Notfällen, auch bei Angehörigen 112 Telefonseelsorge
evangelisch
katholisch
Kinder- und Jugendtelefon
0800 / 111 0 111
0800 / 111 0 222
0800 / 111 0 333Nummer gegen Kummer
Kinder- und Jugendtelefon
Elterntelefon
116 111
0800 / 111 0 550Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. 02381 / 90 150 Weisser Ring (Kriminalitäts-Opfer-Telefon) 116 006 Diakonie-Sozialstation Rösrath 02205 / 900 77 17 Wasser
(Stadtwerke Rösrath)02205 / 92 50 586
0160 / 90 64 84 89Abwasser
(Stadtwerke Rösrath)02205 / 92 50 520
0160 / 90 64 85 41Strom
(Stadtwerke Rösrath)02205 / 94 95 96 0 Straßenbeleuchtung
(Stadtwerke Rösrath)02205 / 92 50 555
0160 / 90 64 87 23Gas
(RheinEnergie)0221 / 34 645 600 Sperr-Notruf (Personalausweis, EC- & Kreditkarten) 116 116 Verhalten bei einem Notfall
Notfälle können jederzeit und überall vorkommen, sei es ein Herzinfarkt, Schlaganfall oder der klassische Verkehrsunfall, ein Unfall auf der Arbeit oder der Sturz von der Leiter zuhause.
Mit Ihrem Verhalten am Notfallort können Sie den Erfolg des Einsatzes und dessen Verlauf entscheidend beeinflussen!
Kommen Sie als unbeteiligte Person zu einem Notfallort, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, so beachten Sie folgende Hinweise:
Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit!
Niemandem ist geholfen, wenn Sie sich auch noch verletzen.
Machen Sie auf die Situation aufmerksam!
Rufen Sie um Hilfe, geben Sie Zeichen, dass Umstehende die Notlage erkennen. Zusammen hilft es sich besser als alleine.
Verteilen Sie Aufgaben, so können wichtige Maßnahmen parallel durchgeführt werden.Verschaffen Sie sich einen Überblick!
Bringen Sie Ordnung in das Chaos.
Nur, wenn Sie einen Überblick über die Gesamtsituation haben können Sie einen adäquaten Notruf absetzen und dort helfen, wo es am Nötigsten ist.Sichern Sie die Unfallstelle ab!
Nicht nur auf Straßen gilt: warnen Sie andere Personen vor der Unfallstelle, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Stoßen andere unvermittelt auf den Notfallort, so bringt dies nicht nur das Opfer, sondern auch Sie selbst in eine noch größere Gefahr.
Setzen Sie den Notruf ab!
Je früher Sie anrufen, desto schneller können Feuerwehr und Rettungsdienst zu Ihnen kommen.
Leisten Sie Erste Hilfe!
Betreuen Sie betroffene Personen und leiten Sie die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen ein. Vielleicht braucht es nur einen Handgriff, um ein Leben zu retten.
Warten Sie auf das Eintreffen der Rettungskräfte!
Egal, wie wichtig Ihr Termin ist. Stellen Sie sich vor, die Notärztin kommt und findet den Patienten nicht. Bleiben Sie vor Ort und zeigen Sie Feuerwehr und Rettungsdienst, wo Sie helfen sollen.
Krankenhäuser in der Umgebung
Tel. Adresse Entf. Vinzenz Pallotti Hospital
Bensberg02204 / 410 Vinzenz-Pallotti-Straße 20-24,
51429 Bergisch Gladbach9 Evangelisches Krankenhaus
Bergisch Gladbach GmbH02202 / 12 20 Ferrenbergstraße 24,
51465 Bergisch Gladbach12 Marienkrankenhaus
Bergisch Gladbach02202 / 9380 Dr.-Robert-Koch-Straße 18,
51465 Bergisch Gladbach13 Krankenhaus Köln-Merheim 0221 / 89070 Ostmerheimer Straße 200,
51109 Köln13 Helios Klinikum Siegburg 02241 / 180 Ringstraße 49,
53721 Siegburg15 St. Josef Hospital Troisdorf 02241 / 8010 Hospitalstaraße 45,
53840 Troisdorf16 Krankenhaus Porz am Rhein 02203 / 5660 Urbacher Weg 19,
51149 Köln17 Asklepios Kinderklinik
Sankt Augustin02241 / 24 90 Arnold-Janssen-Straße 29,
53757 Sankt Augustin19 Kinderkrankenhaus
Amsterdamer Straße (Köln)0221 / 89 070 Amsterdamer Straße 59,
50735 Köln24 Kinderärztlicher Notdienst
Kreiskrankenhaus
Gummersbach02261 / 170 Wilhelm-Breckow-Allee 20,
51643 Gummersbach39 Hilfe für Helferinnen und Helfer
Sie haben einem anderen Menschen in einer Notsituation beigestanden?
Vielen Dank für Ihren großartigen Einsatz!
Sollte ihnen durch Ihre Hilfeleistung ein Schaden entstanden sein, so sind Sie durch die Unfallkasse NRW für Ihre Tätigkeit als Helferin oder Helfer versichert.
Diese Versicherung deckt sowohl jegliche körperliche Verletzungen, als auch materielle Schäden (zerrissene Kleidung) ab.
Wenn Ihnen bei einer Hilfeleistung ein Schaden entstanden ist, zögern Sie nicht, sich an die vor Ort befindlichen Rettungskräfte oder die Polizei zu wenden und teilen Sie diesen mit, dass Ihnen durch die Hilfeleistung ein Schaden entstanden ist. Neben der direkten Behandlung ist es immer nützlich, diesen zu dokumentieren.
Der Versicherungsschutz gilt auch später noch. Geben Sie beim Besuch eines Arztes unbedingt an, dass Sie sich bei einer Hilfeleistung verletzt haben.
Für materielle Schäden wenden Sie sich direkt an die Unfallkasse NRW.Der Schutz der Unfallkasse NRW schließt ausdrücklich auch psychische Belastungen mit ein. Schlafen Sie nach einem Ereignis schlecht, müssen Sie ständig daran denken oder fühlen Sie sich in einer anderen Form belastet, so suchen Sie sich unbedingt Hilfe!
Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie bei der Unfallkasse NRW:
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ersthelferinnen und Ersthelfer (Broschüre)