Was tun im Notfall

Schnelle Hilfe im Notfall - wählen Sie 112!

Die Zahlenfolge 112 in gelber Schrift umrandet von den ebenfalls gelben Sternen der EU-Fahne auf blauem Hintergrund

Sollten Sie sich in einer Notlage befinden oder eine solche beobachten: scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu rufen. Die geschulten und bestens ausgebildeten Mitarbeitenden in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises führen Sie sicher durch das Notrufgespräch.

Alles, was Sie tun müssen, ist anrufen.

Die Notrufnummer 112 ist europaweit gültig und kostenlos. Sie funktioniert auch, wenn Ihr Handyguthaben aufgebraucht ist. Alles, was Sie brauchen, ist ein Handy mit gültiger Sim-Karte. Entsperren ist für einen Notruf nicht notwendig.

Neben dem klassischen Notruf gibt es seit 2021 die Notruf-App nora. Diese stellt eine wertvolle Ergänzung zum klassischen Notruf dar, insbesondere für Personen, die Schwierigkeiten mit dem Sprechen haben.

Alle Notrufe sind kostenlos!

  • Defibrillatoren - Standorte in Rösrath

  • Weitere Notrufnummern

    Polizei-Notruf 110
    Bezirksdienstanlaufstelle Rösrath 02205 / 89 86 048
    Polizeiwache Overath / Rösrath 02204 / 76 75 30
    Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis 02202 / 20 50


    Ärztlicher Notdienst links alle verlinken
    Zahnärztlicher Notdienst 01805 / 98 67 00
    Apothekennotdienst 0800 / 00 22 8 33
    Giftnotrufzentrale Uni-Klinik Bonn 0228 / 19 240
    Krankentransport - Rettungsleitstelle des RBK 19 222
    Tierärztlicher Notdienst 0160 / 88 11 88 4
    Info-Telefon der Deutschen Depressionshilfe
    0800 / 33 44 533
    Krisendienst Psychatrie
    0800 / 655 3000
    Deutsche Depressionsliga e. V.

    in akuten Notfällen, auch bei Angehörigen 112
    Telefonseelsorge
    evangelisch
    katholisch
    Kinder- und Jugendtelefon

    0800 / 111 0 111
    0800 / 111 0 222
    0800 / 111 0 333
    Nummer gegen Kummer
    Kinder- und Jugendtelefon
    Elterntelefon

    116 111
    0800 / 111 0 550
    Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. 02381 / 90 150
    Weisser Ring (Kriminalitäts-Opfer-Telefon) 116 006
    Diakonie-Sozialstation Rösrath
    02205 / 900 77 17
    Wasser
    (Stadtwerke Rösrath)
    02205 / 92 50 586
    0160 / 90 64 84 89
    Abwasser
    (Stadtwerke Rösrath)
    02205 / 92 50 520
    0160 / 90 64 85 41
    Strom
    (Stadtwerke Rösrath)
    02205 / 94 95 96 0

    Straßenbeleuchtung
    (Stadtwerke Rösrath)
    02205 / 92 50 555
    0160 / 90 64 87 23
    Gas
    (RheinEnergie)
    0221 / 34 645 600
    Sperr-Notruf (Personalausweis, EC- & Kreditkarten) 116 116
  • Verhalten bei einem Notfall

    Notfälle können jederzeit und überall vorkommen, sei es ein Herzinfarkt, Schlaganfall oder der klassische Verkehrsunfall, ein Unfall auf der Arbeit oder der Sturz von der Leiter zuhause.

    Mit Ihrem Verhalten am Notfallort können Sie den Erfolg des Einsatzes und dessen Verlauf entscheidend beeinflussen!

    Kommen Sie als unbeteiligte Person zu einem Notfallort, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, so beachten Sie folgende Hinweise:

    Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit!

    Niemandem ist geholfen, wenn Sie sich auch noch verletzen.

    Machen Sie auf die Situation aufmerksam!

    Rufen Sie um Hilfe, geben Sie Zeichen, dass Umstehende die Notlage erkennen. Zusammen hilft es sich besser als alleine.
    Verteilen Sie Aufgaben, so können wichtige Maßnahmen parallel durchgeführt werden.

    Verschaffen Sie sich einen Überblick!

    Bringen Sie Ordnung in das Chaos.
    Nur, wenn Sie einen Überblick über die Gesamtsituation haben können Sie einen adäquaten Notruf absetzen und dort helfen, wo es am Nötigsten ist.

    Sichern Sie die Unfallstelle ab!

    Nicht nur auf Straßen gilt: warnen Sie andere Personen vor der Unfallstelle, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Stoßen andere unvermittelt auf den Notfallort, so bringt dies nicht nur das Opfer, sondern auch Sie selbst in eine noch größere Gefahr.

    Setzen Sie den Notruf ab!

    Je früher Sie anrufen, desto schneller können Feuerwehr und Rettungsdienst zu Ihnen kommen.

    Leisten Sie Erste Hilfe!

    Betreuen Sie betroffene Personen und leiten Sie die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen ein. Vielleicht braucht es nur einen Handgriff, um ein Leben zu retten.

    Warten Sie auf das Eintreffen der Rettungskräfte!

    Egal, wie wichtig Ihr Termin ist. Stellen Sie sich vor, die Notärztin kommt und findet den Patienten nicht. Bleiben Sie vor Ort und zeigen Sie Feuerwehr und Rettungsdienst, wo Sie helfen sollen.


  • Krankenhäuser in der Umgebung


    Tel.AdresseEntf.
    Vinzenz Pallotti Hospital
    Bensberg
    02204 / 410
    Vinzenz-Pallotti-Straße 20-24,
    51429 Bergisch Gladbach
    9
    Evangelisches Krankenhaus
    Bergisch Gladbach GmbH
    02202 / 12 20
    Ferrenbergstraße 24,
    51465 Bergisch Gladbach
    12
    Marienkrankenhaus
    Bergisch Gladbach
    02202 / 9380
    Dr.-Robert-Koch-Straße 18,
    51465 Bergisch Gladbach
    13
    Krankenhaus Köln-Merheim
    0221 / 89070Ostmerheimer Straße 200,
    51109 Köln
    13
    Helios Klinikum Siegburg
    02241 / 180Ringstraße 49,
    53721 Siegburg 
    15
    St. Josef Hospital Troisdorf
    02241 / 8010Hospitalstaraße 45,
    53840 Troisdorf
    16
    Krankenhaus Porz am Rhein
    02203 / 5660
    Urbacher Weg 19,
    51149 Köln
    17
    Asklepios Kinderklinik
    Sankt Augustin
    02241 / 24 90Arnold-Janssen-Straße 29,
    53757 Sankt Augustin
    19
    Kinderkrankenhaus
    Amsterdamer Straße (Köln)
    0221 / 89 070Amsterdamer Straße 59,
    50735 Köln
    24
    Kinderärztlicher Notdienst
    Kreiskrankenhaus
    Gummersbach
    02261 / 170
    Wilhelm-Breckow-Allee 20,
    51643 Gummersbach
    39
  • Hilfe für Helferinnen und Helfer 

    Sie haben einem anderen Menschen in einer Notsituation beigestanden?

    Vielen Dank für Ihren großartigen Einsatz!

    Sollte ihnen durch Ihre Hilfeleistung ein Schaden entstanden sein, so sind Sie durch die Unfallkasse NRW für Ihre Tätigkeit als Helferin oder Helfer versichert.

    Diese Versicherung deckt sowohl jegliche körperliche Verletzungen, als auch materielle Schäden (zerrissene Kleidung) ab.

    Wenn Ihnen bei einer Hilfeleistung ein Schaden entstanden ist, zögern Sie nicht, sich an die vor Ort befindlichen Rettungskräfte oder die Polizei zu wenden und teilen Sie diesen mit, dass Ihnen durch die Hilfeleistung ein Schaden entstanden ist. Neben der direkten Behandlung ist es immer nützlich, diesen zu dokumentieren.
    Der Versicherungsschutz gilt auch später noch. Geben Sie beim Besuch eines Arztes unbedingt an, dass Sie sich bei einer Hilfeleistung verletzt haben.
    Für materielle Schäden wenden Sie sich direkt an die Unfallkasse NRW.

    Der Schutz der Unfallkasse NRW schließt ausdrücklich auch psychische Belastungen mit ein. Schlafen Sie nach einem Ereignis schlecht, müssen Sie ständig daran denken oder fühlen Sie sich in einer anderen Form belastet, so suchen Sie sich unbedingt Hilfe!

    Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie bei der Unfallkasse NRW:

    Versicherte als Ersthelfer

    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ersthelferinnen und Ersthelfer (Broschüre)