Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum Februar 2026 die Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte NRW vereinfacht, um bürgerschaftliches Engagement stärker zu würdigen. Ab sofort reichen 200 Stunden pro Jahr bzw. vier Stunden pro Woche ehrenamtliche Tätigkeit aus, um die Ehrenamtskarte zu erhalten. Bisher war die Hürde höher angesetzt. Zudem dürfen Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt.
„Mit der Anpassung erhalten noch mehr Menschen eine sichtbare Anerkennung für ihren freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl“, betont Elke Günzel, Leiterin des Bereichs Kultur, Ehrenamt, Inklusion und Senioren bei der Stadt Rösrath. Auch in Rösrath gebe es viele engagierte Ehrenamtliche, die die Voraussetzungen für eine Ehrenamtskarte erfüllen. Die Stadt nehme die vereinfachten Regelungen daher zum Anlass, erneut für die Karte zu werben. „Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz unserer Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Anerkennung mit einem praktischen Nutzen“, so Günzel.
Landesweit erhalten Karteninhaber verschiedene Vergünstigungen. In Rösrath bietet beispielsweise die Stadtbücherei 50 Prozent Nachlass auf die Jahresmitgliedschaft, bei Veranstaltungen der Schloss Eulenbroich gGmbH gibt es zwei Eintrittskarten zum Preis von einer und bei der Rembold Stiftung gibt es einen Nachlass von 20 Prozent auf Veranstaltungen wie das Kabarettfestival oder den Kölsch Literaturwettbewerb. Aber auch die Rheinland Elfen, die Apotheke zur Alten Post oder die StadtWerke sind an Bord. In ganz NRW gibt es über 5.000 Vergünstigungen, die von Inhaberinnen und Inhabern einer Ehrenamtskarte genutzt werden können.
Interesse? Weitere Informationen sowie das Antragsformular für die Ehrenamtskarte finden Sie hier:
