Hinweis zum Versand der Steuerbescheide

Bleibt alles wie im Vorjahr, bekommen Sie keinen neuen Bescheid. Die Steuer gilt dann automatisch in derselben Höhe weiter. Für das Jahr 2026 erhalten Sie also nur dann einen Bescheid, wenn sich etwas geändert hat.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuer und Hundesteuer ersetzt in diesen Fällen den schriftlichen Steuerbescheid. Sie ist rechtlich genauso verbindlich wie ein persönlicher Bescheid.

 Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung

Die Höhe der Steuer sowie die Fälligkeitstermine (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) können Sie Ihrem zuletzt erhaltenen Steuerbescheid entnehmen.

Wenn Sie der Stadt Rösrath ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Abgaben zum Fälligkeitstermin automatisch eingezogen. Möchten Sie künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, können Sie das entsprechende Formular hier abrufen:

 Zum SEPA-Lastschriftmandat

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie anschließend bitte bei der Stadtkasse ein. 

Mit der Umstellung auf Dauerbescheide werden langfristig Papier gespart und Versandkosten reduziert.