Neben der Mitwirkung in der Fluglärmkommission als vom Fluglärm betroffene Kommune ist die Stadt Rösrath im Jahr 2024 auch der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e. V. beigetreten. Ziel ist es, gemeinsam mit den ebenfalls vertretenen Nachbarkommunen sowie mehr als 2.000 Privatpersonen spürbare Verbesserungen der Fluglärmsituation rund um den Flughafen Köln/Bonn zu erreichen.
Bürgermeister Yannick Steinbach unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich. Um die Position der Stadt Rösrath auch nach dem Wechsel im Bürgermeisteramt klar zu unterstreichen, hat er sich - ähnlich wie sein Amtskollege aus Bergisch Gladbach - ebenfalls in einem Schreiben an den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Oliver Krischer gewandt.
Zum Hintergrund: Der Flughafen Köln/Bonn zählt zu den europäischen Flughäfen mit den meisten Nachtflugbewegungen. Anders als etwa in Frankfurt oder Düsseldorf sind dort auch während der nächtlichen Kernzeit Starts und Landungen erlaubt. Diese Betriebsgenehmigung läuft im Jahr 2030 aus. Aus wirtschaftlicher Perspektive gilt eine Verlängerung als wahrscheinlich, da der Flughafen ein bedeutender Knotenpunkt in internationalen Transport- und Logistikketten ist. Für ein funktionierendes Luftverkehrssystem, so heißt es unter anderem aus dem Petitionsausschuss des Bundestages, der sich im Sommer 2025 mit einem Nachtflugverbot befasst hatte, seien an bestimmten Standorten nächtliche Flugbewegungen notwendig, um den internationalen Anschluss und die Flexibilität der Transportketten zu gewährleisten.
„Ich will die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens nicht in Frage stellen“, betont Bürgermeister Steinbach. „Auf dem Weg zu einer möglichen Verlängerung der Betriebsgenehmigung plädiere ich jedoch nachdrücklich dafür, die berechtigten Interessen der fluglärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner stärker zu berücksichtigen.“ In diesem Prozess müssten die betroffenen Kommunen und die Bevölkerung aktiv eingebunden werden, um verbindliche Maßnahmen für einen fairen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen und gesundheitlichen Belangen zu entwickeln. Denkbar sei etwa, sich in der nächtlichen Kernzeit auf zwingend notwendige Frachtflüge zu beschränken und Passagierflüge zwischen 00:00 und 05:00 Uhr grundsätzlich auszuschließen.
„Das Jahr 2030 mag zu Beginn des Jahres 2026 noch weit entfernt erscheinen. Um jedoch eine spürbare Entlastung beim Fluglärm zu erreichen, müssen die entsprechenden Prozesse bereits jetzt angestoßen und weiterverfolgt werden“, so Steinbach. Nur so könnten notwendige Regelungen rechtzeitig in eine mögliche Verlängerung der Betriebsgenehmigung einfließen. In seinem Schreiben an Verkehrsminister Krischer bekräftigt der Bürgermeister daher die Forderung, die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der betroffenen Kommunen – darunter auch Rösrath – frühzeitig und angemessen zu beteiligen.
