Baumkataster
In Rösraths Satzung zum Schutz städtebaulich besonders wertvoller Bäume werden insgesamt 53 Bäume im Stadtgebiet Rösrath als geschützt beschrieben. Die Satzung regelt Einzelheiten zum Schutz der Bäume. Unter anderem wird darin festgelegt, dass es ist verboten ist diese zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder sie wesentlich zu verändern. Von diesen 53 geschützen Bäumen befinden sich 16 Bäume auf städtischem Eigentum, und 37 jeweils auf Privateigentum.
Bei jeglichen Veränderungen, ob Fällungen oder Rückschnittbetreffend gelten die gesetzlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes , siehe Flyer „Gehölzschnitt im Einklang mit der Natur“. Bei spezifischen Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Rheinisch Bergischen Kreis, Abteilung Artenschutz.