Artenschutz

Artenschutz

Für die Stadt Rösrath nimmt der Erhalt und Schutz der Artenvielfalt einen besonders relevanten Stellungswert ein. Artenschutz bedeutet die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu bewahren und dem zunehmenden Verlust an Biodiversität entgegenzuwirken.

Nicht nur für uns Menschen sind Grünflächen wie beispielsweise der heimische Garten oder die Parkanlage ein Ort der Erholung. Auch zahlreiche Tierarten finden hier einen geschützten Lebensraum. So bieten Gehölze aller Art, wie Bäume, Hecken, Sträucher und Fassadenbegrünungen vielfältige und unverzichtbare Nist- und Lebensstätten für unsere heimischen, geschützten Tiere.

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Der Schutz bezieht sich nicht nur auf die einzelnen Individuen, sondern schließt ebenfalls deren Lebens- und Brutstätte mit ein. Auch diese dürfen ohne vernünftigen Grund weder zerstört noch beeinträchtigt werden. Der Schutz bezieht sich hierbei nicht nur auf besonders geschützte Biotope, sondern zu bestimmten Zeiten im Jahr unter anderem auch auf alle Gehölzbestände und Bäume. So dürfen bei Gehölzarbeiten die Nester von Vögeln weder gestört noch entfernt werden. Auch die Lebensräume von Hummeln, Wespen und Bienen stehen unter Schutz. Genauso dürfen Fledermausarten, sowie Igel und andere Tiere während der Überwinterungszeit nicht gestört werden.

Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Flächen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Lediglich ein kurzer Formschnitt ist erlaubt.

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