Vorhaben- und Erschließungspläne
Der Vorhaben- und Erschließungsplan als „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung bezogen auf ein genau definiertes Einzelvorhaben.
Vorhaben- und Erschließungspläne werden in der Regel von einem Investor beauftragt, von einem Planungsbüro erstellt und nach durchgeführten Verfahren vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen.
Die gesetzlichen Anforderungen für Gutachten, Umweltprüfung und Planwerk aber auch für die durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung gelten im gleichen Maß wie für einen herkömmlichen Bebauungsplan. Mittels eines zwischen der Stadt und dem Investor abzuschließenden Durchführungsvertrages werden alle Details festgeschrieben.
Die Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes müssen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt entsprechen.
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen und Bekanntmachungen der vorhabenbezogenen Bebauungspläne können auf der Homepage der Stadt Rösrath unter Bürgerbeteiligung eingesehen werden.
Sie können die rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungspläne hier einsehen.