Hof- und Fassadenprogramm

Hof- und Fassadenprogramm

Eine Maßnahme des integrierten Handlunkskonzeptes Rösrath-Nord (InHK)

Die Fassaden der Häuser geben einem Stadtteil sein Gesicht. Helle Anstriche und saubere Fassaden können bereits im unmittelbaren Umfeld das Lebensgefühl in der Nachbarschaft positiv beeinflussen und die Identifikation mit dem Umfeld stärken. Über das sogenannte Hof- und Fassadenprogramm haben Eigentümerinnen und Eigentümer auch in Rösrath die Möglichkeit, für die gestalterische Aufwertung von Gebäudefassaden und privaten Hofflächen eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Das Hof- und Fassadenprogramm ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) für die Stadt Rösrath. Dieses umfasst verschiedene Ziele und Maßnahmen, die die Stadt attraktiver machen und städtebaulich aufwerten sollen. Das Hof- und Fassadenprogramm richtet sich dabei explizit an private Eigentümerinnen und Eigentümer.

Geltungsbereich des InHK Rösrath-Nord

Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer Aufwertung und Verschönerung des Erscheinungsbildes der Rösrather Innenstadt beitragen. Dazu gehören unter anderem der Neuanstrich von Fassaden, die Begrünung von Fassaden und öffentlich einsehbaren Hof- oder Dachflächen sowie die Entsiegelung von öffentlich einsehbaren Hofflächen.

Im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten. Für die Gewährung von Fördermitteln ist die Einhaltung der von der Stadt Rösrath aufgestellten Förderrichtlinien für die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms zu beachten.

  • Förderbeispiel

    Geförderte Immobilie in Rösrath

    „Ohne das Förderprogramm hätten wir es wahrscheinlich noch nicht gemacht“, so die Eigentümer, die sich für einen neuen Fassadenanstrich über das Hof- und Fassadenprogramm entschieden haben. Der Gedanke, die Fassade aufzuhübschen, sei schon mehrfach da gewesen, doch erst ein Artikel über das Förderprogramm habe den Ausschlag gegeben. „Die Stadt hatte gemeinsam mit der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft Beratungsgespräche im Stadtteilbüro angeboten. Wir haben uns informiert und es dann einfach gemacht.“

    Nach der Beratung hat man sich drei Angebote von Firmen für einen Fassadenanstrich zukommen lassen. Die Firma, die den Antragstellern am ehesten zusagte, hat den Zuschlag bekommen und im Mai 2025 ging es los. Schon bald strahlte die Fassade in einem neuen Farbton. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgte die Auszahlung der zuvor bewilligten Fördermittel durch die Stadt. „In unserem Fall waren das rund 6.000 Euro“, freut sich die Familie.

    Im Rahmen des Förderprogramms erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer dafür einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten. Für die Gewährung von Fördermitteln ist die Einhaltung der geltenden Förderrichtlinien für die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms zu beachten. Förderfähig sind die Immobilien im Geltungsbereich des InHK und dabei insbesondere rund um die Hauptstraße und den Sülztalplatz in der Rösrather Stadtmitte.

    „Ich freue mich, wenn ich von Nachbarn auf den neuen Fassadenanstrich angesprochen werde und werbe in dem Zusammenhang gerne für das Hof- und Fassadenprogramm“, so der Hausherr. Noch sind Gelder im Fördermitteltopf verfügbar. Für das Hof- und Fassadenprogramm können bis Ende 2027 weitere Anträge gestellt werden. Wer rechtzeitig einen Förderantrag stellt, hat anschließend bis zu zwölf Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und die Förderung zu erhalten.

Eine kostenlose Erstberatung und Hilfe bei der Antragstellung können Sie durch die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft erhalten:

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Hochstadenring 50
53119 Bonn

Hans-Ulrich Schneider
Telefon: 0228 555237-25
E-Mail: hans-ulrich.schneider@dsk-gmbh.de
Web: www.dsk-gmbh.de

Nutzen Sie außerdem gerne auch die unten verlinkte Checkliste zur ersten Übersicht.

Die Förderrichtlinie für das Hof- und Fassadenprogramm sowie das Antragsformular stehen weiter unten zum Download bereit.
Beachten Sie bitte auch die untenstehenden Hinweise zum Datenschutz am Ende dieser Seite. Beschreiben Sie im Antrag die geplanten Maßnahmen möglichst eindeutig. Reichen Sie mindestens drei Vergleichsangebote von verschiedenen Fachbetrieben ein. Fügen Sie außerdem einen Lageplan, Fotos, einen Eigentümernachweis sowie ggf. erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse bei.

Sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, wird geprüft, ob die beantragten Maßnahmen den Vorgaben der Förderrichtlinie entsprechen.
Trifft dies zu, erhalten Sie durch die Stadt Rösrath einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
Vor Erhalt des Bewilligungsbescheides darf nicht mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

Ist die Maßnahme abgeschlossen, teilen Sie dies bitte umgehend der Stadt Rösrath schriftlich mit und reichen Sie dabei alle benötigten Nachweise ein, die eine ordnungsgemäße Umsetzung der zuvor bewilligten Maßnahme belegen (Rechnungen, Fotodokumentation etc.).
Bei Bedarf wird auch eine Ortsbesichtigung durch einen Mitarbeitenden der Stadt oder durch einen durch die Stadt beauftragten Dienstleister durchgeführt.
Nach durchgeführter Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Unterlagen

Alle notwendigen Unterlagen können Sie hier abrufen:

Möchten Sie eine Maßnahme über das Hof- und Fassadenprogramm fördern lassen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Vorhaben den Förderrichtlinien entspricht. 
Füllen Sie für jede Maßnahme Ihren Antrag vollständig und wahrheitsgemäß aus!

Weitere Fördermöglichkeiten

Ihr Objekt liegt nicht innerhalb des InHK-Fördergebiets?
Suchen Sie die Förderdatenbank nach passenden Fördermöglichkeiten ab!