Bauberatung
Wichtiger Hinweis zur Bauberatung
Da auch während der Dienstzeit Außendiensttätigkeiten und Besprechungen stattfinden, bitten wir folgende Hinweise zu beachten:
Haben Sie bereits ein Aktenzeichen?
Dann wenden Sie sich bitte mit diesem Aktenzeichen telefonisch oder per E-Mail an Ihren, im Schriftverkehr angegebenen, Sachbearbeiter.
Haben Sie eine allgemeine baurechtliche Frage?
Dann wenden Sie sich bitte unter Angabe des betreffenden Grundstücks und einer genauen Fragestellung an unser Bauberatungspostfach bauaufsicht@roesrath.de
Sie erhalten zeitnah eine Antwort.
Bei schwierigen Sachverhalten oder großen Bauvorhaben wird ggf. ein Termin vereinbart.
WICHTIG: Für eine schnelle Bearbeitung geben Sie bitte das zugehörige Aktenzeichen an. Allgemeine baurechtliche Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an bauaufsicht@roesrath.de.
Der „Bürgerservice Bauberatung“ richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, künftige Häuslebauerinnen und -bauer und investitionswillige Unternehmen im Stadtgebiet Rösrath. Der Umfang der Auskünfte rund um Fragen zum Bauplanungs- und Verfahrensrecht beschränkt sich auf folgende Inhalte:
- Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage (§§ 30 – 35 BauGB)
- Rechte und Pflichten, die sich aus Verwaltungsverfahren ergeben
Der Service schließt eine Erläuterung von Genehmigungsvoraussetzungen für einzelne Grundstücke nicht mit ein. Fragen hierzu können an sach- und fachkundige Entwurfsverfasserinnen und -verfasser – meist Mitglieder der Architektenkammer – gerichtet werden.
Ziel der Bauberatung ist es, in einem sehr frühen Planungsstadium eine Vorstellung über die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen eines Vorhabens zu vermitteln.
Die Beantwortung spezieller öffentlich-rechtlicher Fragestellungen zu einzelnen Vorhaben ist dem formellen Genehmigungsverfahren, beispielsweise über eine Bauvoranfrage, vorbehalten.
Gerne können Sie Ihre allgemeinen Fragen zum Bauplanungsrecht und Verfahrensrecht an die E-Mail-Adresse bauaufsicht@roesrath.de richten.