Bauberatung

Bauberatung

WICHTIG: Für eine schnelle Bearbeitung geben Sie bitte das zugehörige Aktenzeichen an. Allgemeine baurechtliche Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an bauaufsicht@roesrath.de.

Der „Bürgerservice Bauberatung“ richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, künftige Häuslebauerinnen und -bauer und investitionswillige Unternehmen im Stadtgebiet Rösrath. Der Umfang der Auskünfte rund um Fragen zum Bauplanungs- und Verfahrensrecht beschränkt sich auf folgende Inhalte:

  • Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage (§§ 30 – 35 BauGB)
  • Rechte und Pflichten, die sich aus Verwaltungsverfahren ergeben


Der Service schließt eine Erläuterung von Genehmigungsvoraussetzungen für einzelne Grundstücke nicht mit ein. Fragen hierzu können an sach- und fachkundige Entwurfsverfasserinnen und -verfasser – meist Mitglieder der Architektenkammer – gerichtet werden.
Ziel der Bauberatung ist es, in einem sehr frühen Planungsstadium eine Vorstellung über die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen eines Vorhabens zu vermitteln.

Die Beantwortung spezieller öffentlich-rechtlicher Fragestellungen zu einzelnen Vorhaben ist dem formellen Genehmigungsverfahren, beispielsweise über eine Bauvoranfrage, vorbehalten. 
Gerne können Sie Ihre allgemeinen Fragen zum Bauplanungsrecht und Verfahrensrecht an die E-Mail-Adresse bauaufsicht@roesrath.de richten.