Vergabe von Hausnummern

Information zur Vergabe bzw. Änderung von Straßennamen und / oder Hausnummern

Hausnummern werden ausschließlich von der Stadt Rösrath vergeben.

Bei der Vergabe bzw. Änderung von Straßennamen und / oder Hausnummern werden durch die Stadt Rösrath folgende Einrichtungen informiert:

  • Katasteramt
  • Stadtwerke
  • Finanzamt
  • Deutsche Post
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Bürgerbüro
  • Fachbereich 5 – Steuern
  • Rettungskräfte
  • Polizei
  • Amtsgericht Bergisch Gladbach

Betroffene Personen selbst müssen u. a. informieren / beachten:

  • Änderung des Personalausweises

Die Hausnummer ist so am Gebäude oder Grundstück anzubringen, dass sie von der Fahrbahnmitte der Straße aus, zu der das Grundstück gehört, jederzeit sicht- und lesbar ist.

Die Grundstückseigentümerin / der Grundstückseigentümer ist verpflichtet die Mieter von der Änderung der Hausnummer in Kenntnis zu setzen.
Alle unter der betroffenen Anschrift gemeldeten Personen müssen im Bürgerbüro umgemeldet werden.