Information zur Vergabe bzw. Änderung von Straßennamen und / oder Hausnummern
Hausnummern werden ausschließlich von der Stadt Rösrath vergeben.
Bei der Vergabe bzw. Änderung von Straßennamen und / oder Hausnummern werden durch die Stadt Rösrath folgende Einrichtungen informiert:
- Katasteramt
- Stadtwerke
- Finanzamt
- Deutsche Post
- Kfz-Zulassungsstelle
- Bürgerbüro
- Fachbereich 5 – Steuern
- Rettungskräfte
- Polizei
- Amtsgericht Bergisch Gladbach
Betroffene Personen selbst müssen u. a. informieren / beachten:
- Änderung des Personalausweises
Die Hausnummer ist so am Gebäude oder Grundstück anzubringen, dass sie von der Fahrbahnmitte der Straße aus, zu der das Grundstück gehört, jederzeit sicht- und lesbar ist.
Die Grundstückseigentümerin / der Grundstückseigentümer ist verpflichtet die Mieter von der Änderung der Hausnummer in Kenntnis zu setzen.
Alle unter der betroffenen Anschrift gemeldeten Personen müssen im Bürgerbüro umgemeldet werden.