Akteneinsicht
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Personen gestattet, Einsicht in Bauakten zu nehmen.
Als Eigentümer eines Grundstückes haben Sie das Recht, Einsicht in die Bauakte zu nehmen. Aber auch beispielsweise als Immobilienmakler, Sachverständiger oder potentieller Käufer eines Grundstückes können Sie Akteneinsicht erhalten. Hierzu ist es notwendig, dass Sie eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
In jedem Fall ist eine Beantragung der Akteneinsicht und eine Terminvereinbarung erforderlich. Der Antrag und evtl. Rückfragen sind schriftlich per E-Mail an Akteneinsichten@Roesrath.de einzureichen bzw. zu stellen. Dies ist notwendig, damit Ihr Antrag geprüft und die jeweilige Akte bereitgestellt werden kann. Spätestens am vereinbarten Termin ist die Vorlage des Personalausweises und/oder der erteilten Vollmacht notwendig.
Eine Herausgabe von Bauakten der Stadt Rösrath im Original ist nicht möglich!
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitungszeit nach Antragstellung ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Einsichtnahme in Bauakten beantragen
Die Einsichtnahme in Bauakten kann zum Beispiel erfolgen:
- vor Grundstücksverkauf oder Grundstückserwerb
- bei Sanierung und Bebauung,
- Begutachtung durch Sachverständige und andere Ämter oder Behörden.
Generell ist eine Akteneinsicht nach einem vorherigen Antrag auf Bauakteneinsicht und der nachfolgenden Terminvergabe möglich. Können Termine nicht wahrgenommen werden, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung, ansonsten besteht kein Anspruch auf zeitnahe Ersatztermine.
Die Anmeldung erfolgt über den Antrag auf Bauakteneinsicht bei der Bauaufsicht der Stadt Rösrath. Alle notwendigen Daten werden dort erfasst.
Danach erfolgt eine Prüfung der Aktenlage. Die Mitarbeiter der Bauaufsicht setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung und teilen Termin und Ort der Akteneinsicht mit.- Antrag auf Akteneinsicht (Formular zum Download)
Erforderliche Unterlagen
• Antrag auf Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv
• Eigentumsnachweis (Original)
Entweder zuletzt ergangener Grundsteuerbescheid oder der Grundbuchauszug (nicht älter als 1 Jahr).• Vollmacht (Original)
Nur erforderlich, wenn die Einsichtnahme nicht durch den Eigentümer erfolgt sondern ein Vertreter die Einsichtnahme in Anspruch nimmt.• Kostenübernahmezusicherung
Nur erforderlich wenn die Kosten der Einsichtnahme ein fremder Dritter übernimmt (Kostenschuldner) oder bei Zusendung der geforderten Unterlagen.
Der entsprechende Passus im "Antrag auf Einsichtnahme" ist auszufüllen und zu unterzeichnen.• Personalausweis (Original)
Der Personalausweis ist zum Termin der Akteneinsicht vorzulegen.Kosten und Zahlungsarten für die Akteneinsicht
Die Einsichtnahme kostet je Vorgang für die Bereitstellung der Akten aus dem Archiv pauschal 25,00 Euro.
Für individuell zusammengestellte Auszüge aus der Akte (Scan und Versand per E-Mail) wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben. Diese liegt bei 8,00 Euro je angefangenen 10 Minuten.Kopierleistungen werden separat berechnet:
- Kopien DIN A4 (s/w) pro Blatt 0,50 €
- Kopien DIN A3 (s/w) pro Blatt 1,00 €
- Größere Formate oder Plott (s/w) pro Blatt 5,00 €
- Kopien DIN A4 (farbig) pro Blatt 1,00 €
- Kopien DIN A3 (farbig) pro Blatt 2,00 €
- Größere Formate oder Plott (farbig) pro Blatt 6,00 €
Die Anfertigung von Kopien oder Scans aus Bauakten ist abhängig vom Erhaltungszustand der Vorlagen.
Entstandenen Kosten werden über einen Gebühren- und Kostenbescheid erhoben.
Berechnungsgrundlage ist die Gebührendienstanweisung der Stadt Rösrath in der aktuellen Fassung.Zahlungsart
Eine detaillierte Gebührenberechnung wird in der Anlage (per E-Mail oder per Post) beigefügt.
Die Gebühr wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Kostenentscheidung fällig.