Beteiligung der Bürger und der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 114 „Rösrath Mitte – Bitze“, ergänzendes Verfahren
Beteiligung der Bürger und der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 114 „Rösrath Mitte – Bitze“, ergänzendes Verfahren gem. § 214 (4) BauGB, Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 12.03.2026 bis einschließlich 13.04.2026
Ich möchte eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 114 "Rösrath Mitte - Bitze" per E-Mail abgeben.
Veröffentlichung
Der Rat der Stadt Rösrath hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 aufgrund des § 214 (4) BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der z. Zt. gültigen Fassung das ergänzende Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 114 „Rösrath Mitte - Bitze“ beschlossen. Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 114 „Rösrath Mitte – Bitze“ gem. § 3 (2) BauGB wurde beschlossen.
Der Geltungsbereich wird im Osten und Norden begrenzt durch die Straße Bitze. Die Straße ist Bestandteil des Plangebietes. Im Süden und Westen umfasst das Plangebiet die Hauptstraße von der Bahnunterführung mit der Einmündung Beienburger Straße bis zum zentralen Sülztalplatz.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich.

Ziel des Bebauungsplans ist die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich.
Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung und Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 12.03.2026 bis einschließlich 13.04.2026
gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Rösrath veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung können die genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Rösrath, im Haupteingang Bürgerforum (Zentrale), Rathausplatz 1, in 51503 Rösrath-Hoffnungsthal während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden und zwar werktags
- Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag, Dienstag, Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Während der Zeit der Veröffentlichung sollen Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (an beteiligung@roesrath.de), bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweise:
Die im Bebauungsplan genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und
VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
- Starkregen, Erdbeben
- Emissionen/Immissionen
- Ver- und Entsorgung
- Kampfmittel
- Altlasten
Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild
- Landschaftsbild
- Landschaftsschutzgebiet
- Naturschutzgebiet
- FFH-Schutzgebiet Natura 2000
- Vogelschutzgebiet
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Artenschutz
Schutzgut Boden und Flächen
- Flächeninanspruchnahme
- Bodenarten
Schutzgut Wasser
- Starkregen
- Oberflächengewässer
- Grundwasser
Schutzgut Klima, Luft, Klimawandel
- kleinklimatischen Gegebenheiten
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- kulturelles Erbe
- Kulturgüter
Folgende Gutachten liegen zum Bebauungsplan Nr. 114 “Rösrath Mitte – Bitze“ vor:
- Umweltbericht; Ginster Landschaft + Umwelt; Meckenheim, Stand 03.2022
- Artenschutzrechtliche Prüfung; Ginster Landschaft + Umwelt; Meckenheim Stand 08.2022
Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehender Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 114 „Rösrath Mitte – Bitze“ der Stadt Rösrath vom 30.05.2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
- a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Rösrath, den 04.03.2026
Yannick Steinbach
Bürgermeister
Ich möchte eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 114 "Rösrath Mitte - Bitze" per E-Mail abgeben.