Ist ein Gebäude unter Schutz gestellt, hat der Eigentümer die Pflicht, das Gebäude nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten.
Ziel von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, Denkmale als Quellen der Geschichte zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen.
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