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Denkmalförderung

Ist ein Gebäude unter Schutz gestellt, hat der Eigentümer die Pflicht, das Gebäude nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten.

Dies führt mitunter zu Mehrkosten. Die Stadt Rösrath ist bemüht, eventuell entstehende Mehrkosten unter Beteiligung des Landes NRW auszugleichen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 
 
Eigentümer von Denkmälern können steuerliche Vorteile geltend machen. Welche Vorteile im Einzelfall in Anspruch genommen werden können, ergibt sich aus der Informationsbroschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer/innen". Die Broschüre ist hier als PDF-Datei abrufbar  Eine entsprechende Steuerbescheinigung über die erhöht abschreibbaren Kosten stellt die Untere Denkmalbehörde auf Antrag aus. Die Steuerbescheinigung kann erst nach Fertigstellung der Maßnahme erteilt werden. Das Antragsformular finden Sie weiter unten.
Voraussetzung für die Erteilung der Steuerbescheinigung ist, dass die steuerlich begünstigten Maßnahmen vor Baubeginn mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt wurden und eine Denkmalrechtliche Erlaubnis für die Maßnahme vorliegt. Weitere Erläuterungen zum Verfahren finden Sie im Merkblatt für Denkmaleigentümer (s. Formulare).
 
 

Für den Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung verwenden Sie bitte den Antrag unter folgendem Link,
für die Beantragung von Pauschalzuweisungen zur Förderung kleiner, privater Denkmalpflegemaßnahmen gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 1 DSchG wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Denkmalbehörde.



Formulare

Broschüren

Bereich


Letzte Aktualisierung: 31.10.2019
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