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Willkommen bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rösrath

Befinden Sie sich in einer Notfallsituation und benötigen dringend Hilfe, rufen Sie den Notruf - europaweit 112!

Aber wer sorgt eigentlich dafür, dass die Hilfe auch kommt? Brandschutz ist seit jeher eine kommunale Pflichtaufgabe. Um diese zu erfüllen stellen die Städte Feuerwehren auf.


Als mittlere, kreisangehörige Stadt darf und muss Rösrath eine Feuerwehr aufstellen.


Die Freiwillige Feuerwehr Rösrath wird ausschließlich von Ehrenamtlichen getragen und stellt sich hier vor.

Ansprechpartner für Presse

Die Pressestelle pflegt die Außendarstellung der Feuerwehr auf der Homepage und bei Facebook. Sie berichtet über aktuelle Neuigkeiten und informiert über getätigte Einsätze.

Standorte

Die Feuerwehr Rösrath organisiert sich in drei Einheiten: Hoffnungsthal, Forsbach und Rösrath (Mitte).

Zu Rösrath (Mitte) gehören Außenstandorte in Kleineichen und Rambrücken.

Weitere Informationen zu den Einheiten finden Sie hier.

Jugend- und Kinderfeuerwehr

Die Jugendfeuerwehr ist ein besonderer Teil der Freiwilligen Feuerwehr Rösrath, in der Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren in spannenden Übungen lernen mit den Materialien und Gerätschaften der Feuerwehr umzugehen. Spiele, Ausflüge und vieles mehr kommen natürlich nicht zu kurz, immer im Sinne der Vorbereitung auf den „echten“ Einsatzdienst in der Freiwilligen Feuerwehr.
Zu den sehr beliebten jährlichen Veranstaltungen gehören unter anderem das Kreisjugendfeuerwehrzeltlager, das traditionell am Mittwoch vor Fronleichnam startet und sonntags endet, der Kinotag der Jugendfeuerwehren und der Berufsfeuerwehrtag.

Der regelmäßige Übungsdienst findet jeden Mittwoch in der Schulzeit zwischen 18 h und 20 h am Kinder- und Jugendfeuerwehrhaus (Freiherr-vom Stein Str. 13) statt.


Die Kinderfeuerwehr ist die jüngste Einheit der Freiwilligen Feuerwehr Rösrath. Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren treffen sich vierzehntägig um gemeinsam zu basteln und zu spielen. Im Vordergrund der Aktivitäten der Kinderfeuerwehr stehen viel Spaß rund um das Thema Feuerwehr und das spielerische Heranführen an den „Brandschutz“. Auch Ausflüge stehen auf dem „Übungsplan“ der kleinen Feuerwehrfrauen und -männer. Für die Aufnahme der Kinder in die Kinderfeuerwehr ist der Wohnort Rösrath ausschlaggebend.
Der regelmäßige Übungsdienst findet alle zwei Wochen in der Schulzeit montags in der Zeit von 17:30 h bis 19 h am Kinder- und Jugendfeuerwehrhaus (Freiherr-vom Stein Str. 13) statt.


Weitere Informationen zur Jugend- und Kinderfeuerwehr finden Sie hier.

Bürgerinformationen

Notruf

W-Fragen


WO ist etwas passiert?
WAS ist passiert?
WER ruft an?
WIEVIELE Verletzte?

WARTEN auf Rückfragen
(das Gespräch wird von der Leitstelle beendet!)

Notfallrufnummern in Rösrath

Kalte Brandstellen

Brandschutzerziehung

Die Brandschutzerziehung zeigt Kindern und Schülern, wie sie potentielle Brandursachen erkennen und Brände vermeiden. In theoretischen und praktischen Einheiten soll vermittelt werden, wie schnell z.B. durch Unachtsamkeit ein Feuer ausbrechen kann, wie man dieses verhindert und – wenn doch einmal etwas passiert – wie man sich richtig verhält, hierzu gehört auch die Übung des Feueralarms.

Ansprechpartner

Stadtbrandinspektor
Bastian Eltner
Bastian.Eltner@Feuerwehr-Roesrath.de

Feuerlöscher

Richtig eingesetzte Feuerlöscher können Leben retten. Deshalb wollen wir helfen, den sicheren Umgang zu lernen und vor allem die Scheu zu verlieren, etwas falsch zum Machen.


Auf der Arbeitsstelle sollten Sie sich erkundigen, wo der nächste Feuerlöscher zu finden ist. Dabei kennzeichnet das nebenstehende, weltweit(!) einheitliche Symbol die Standorte.

Feuerlöscher richtig einsetzen

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Arten von Feuerlöschern

Aufladelöscher

Diese bestehen aus zwei getrennten Behältern mit Löschmittel und Treibgas. Durch das Entriegeln des Schlagknopfs strömt das Treibgas zum Löschmittel und setzt dies unter Druck. Daher ist es wichtig nach dem Einschlagen kurz zu warten, damit sich das Treibgas vollständig ausbreiten kann.

Dauerdrucklöscher

Hierbei steht der Feuerlöscher ständig unter Druck und ist daher auch sofort einsatzbereit. Jedoch können Undichtigkeiten dafür sorgen, dass das Treibgas langsam entweicht und der Löscher funktionsunfähig wird. Daher sollten Dauerdrucklöscher regelmäßig gewartet werden.

Gaslöscher

Hierbei sind Treibgas- und Löschmittel identisch (z.B. bei einem Kohlendioxid (CO2)-Löscher)

Chemische Druckerzeugung

Diese Bauform ist mittlerweile veraltet und wurde vor allem bei Wasser und Schaumlöschern eingesetzt. Nach Entsicherung wurde über eine chemische Reaktion meist Kohlendioxid erzeugt, welches dann als Treibgas gedient hat.

Aufschrift von Feuerlöschern

Machen Sie sich mit der Aufschrift des Löschers vertraut und wie er im Ernstfall zu betätigen ist.

Denn eigentlich ist es ganz einfach:


  1. Feuerlöscher aus der Halterung entfernen und zum Brandort mitnehmen
  2. Sicherung entfernen
  3. Je nach Ausführung Schlagknopf drücken und kurz warten (2 Sekunden)
  4. Löschpistole betätigen

Tipps zur richtigen Anwendung

Wichtig ist, dass Sie Ruhe und Übersicht wahren und die Feuerwehr gerufen wird.


Beim Einsatz von Feuerlöschern gibt es dennoch einige Grundregeln, die man beachten sollte:


  • Feuer in Windrichtung angreifen
  • Von vorne nach hinten löschen
  • Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
  • Mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander
  • Vorsicht vor Wiederentzündung, Glutnester vollständig löschen
  • Eingesetzte Feuerlöscher nicht wieder aufhängen, sondern neu befüllen lassen

Brandklassen

Nicht alle Löschmittel sind für alle Brände geeignet. Welche Brände sich am besten mit welchem Mittel löschen lassen, zeigt die nachfolgende Übersicht:

Brandklasse A

Brandstoff:

Feste oder nicht schmelzende Stoffe


Erscheinungsbild:

Glut und Flammen


Beispiele:

Holz, Papier, Stroh, Textilien


Empfohlene Löschmittel:

Wasser, Löschschaum, ABC-Pulver, Löschdecke


Hinweise:

Brandklasse B

Brandstoff:
Flüssige oder schmelzende Stoffe

Erscheinungsbild:
Flammen

Beispiele:
Benzin, Alkohol, Wachs, Lacke

Empfohlene Löschmittel:
Löschschaum, ABC-Pulver, Kohlendioxid

Hinweise:
Vorsicht beim Einsatz von Wasser, Gefahr von Spritzern!

Brandklasse C

Brandstoff:

Gasförmige Stoffe


Erscheinungsbild:

Flammen


Beispiele:

Erdgas, Propan, Wasserstoff


Empfohlene Löschmittel:

ABC-Pulver


Hinweise:

Wenn möglich, die eigentliche Gaszufuhr unterbinden!

Brandklasse D

Brandstoff:

Metalle


Erscheinungsbild:

Glut


Beispiele:

Aluminium, Magnesium, Lithium (Akkus)


Empfohlene Löschmittel:

Metallbrandpulver, Sand, Zement


Hinweise:

Niemals Wasser verwenden!

Brandklasse F

Brandstoff:

Fette und Öle


Erscheinungsbild:

Flammen


Beispiele:

Butter, Margarine, Speiseöle


Empfohlene Löschmittel:

Fettbrandlöscher, ansonsten die gleichen Löschmittel wie bei Brandklasse B


Hinweise:

Niemals Wasser verwenden! Brennende Pfannen und Töpfe wenn möglich von der Kochstelle entfernen und abdecken.

Rauchmelder

Bild: Rauchmelder-Lebensretter.de

Weniger als 10 Atemzüge reichen, um an einer Rauchgasvergiftung zu sterben...schützen Sie sich durch einen Rauchmelder!


Für Nordrhein-Westfalen ist in § 49 Abs. 7 der Landesbauordnung (BauO NRW) die Rauchmelderinstallationspflicht geregelt - Rauchmelder sind demnach bis 31. Dezember 2016 nachzurüsten!


Bis 31. Dezember 2020 sind Rauchmelder in bestimmten Wohnräumen in jedem Bundesland Pflicht!

Homepage: Rauchmelder-Lebensretter.de



Im Falle eines Brandes bleibt keine Zeit mehr, um eine Tasche zu packen. Retten Sie Kinder, andere Menschen und Haustiere und verlassen Sie umgehend das brennende Gebäude. Warnen Sie andere Personen im Hasu und rufen Sie die Feuerwehr.


Das

richtige Verhalten im Brandfall lässt sich auch spielerisch üben

.


Rettungsgasse

Eigen-Vorsorge für den Katastrophenfall

Informationen aus der Verwaltung

Der Feuer- & Katastrophenschutz beinhaltet vorbeugende und abwehrende Maßnahmen bei Brandgefahren (Brandschutz), bei Unglücksfällen oder durch Naturereignisse, Explosionen oder durch ähnliche Vorkommnisse verursachte öffentliche Notstände (Hilfeleistung) und bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).


In Rösrath arbeiten Verwaltung und Freiwillige Feuerwehr dabei eng verzahnt, beispielsweise in Bezug auf Brandsicherheitswachen.

Dienstleistungen

- Brandsicherheitswachen

- Brandverhütungsschauen


Weiterhin kümmern wir uns um die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen und die Vergabe von Beschaffungsaufträgen für die Feuerwehr.

Verdienstausfall

Infos für Arbeitgeber bezüglich der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr


Ihr/e Angestellte/r ist jetzt Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rösrath. Vielen lieben Dank für Ihr Engagement die Stadt Rösrath für alle Bürgerinnen, Bürger und Betriebe sicherer zu machen. Ihr Beitrag ist für die Allgemeinheit von großer Bedeutung.

Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit an einem Einsatz oder Seminar teilgenommen hat.
In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wiederum hat allerdings gegenüber dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr, also der Stadt Rösrath, einen Anspruch auf Erstattung des weitergezahlten Arbeitsentgeltes einschließlich der gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung.


Beantragen Sie hier den Verdienstausfall

Weitere Informationen zur Erstattung, Lohfortzahlung bzw. Verdienstausfall


Ansprechpartner bei Problemen oder näheren Infos
Falls Sie nähere Informationen zum Thema „Arbeitgeber + Freiwillige Feuerwehr“ wünschen oder es aufgrund des Feuerwehrdienstes zu Problemen gekommen ist, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Zu näheren Auskünften über die konkrete Abwicklung bei der Erstattung von entstandenen Verdienstausfällen sprechen Sie mich gerne an:


Stadt Rösrath
Die Bürgermeisterin
Fachbereich 3 Ordnung
Nina Chromow
Hauptstraße 229
51503 Rösrath

Tel. 02205-802 206
E-Mail: Nina.Chromow@Roesrath.de

Weitere Informationen und Hinweise für Arbeitgeber

Ihr/e Angestellte/r ist jetzt Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rösrath. Vielen lieben Dank für Ihr Engagement die Stadt Rösrath für alle Bürgerinnen, Bürger und Betriebe sicherer zu machen. Ihr Beitrag ist für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Um Ihnen die Abwicklung für Ihre/Ihren Angestellte/n einfacher zu gestalten, hier ein paar Infos und Fakten.

1. Zu Anfang: Ein ehrliches Wort
In Deutschland gibt es rund 24.500 Freiwillige Feuerwehren. Ihnen gehören über eine Million Frauen und Männer an. Durchschnittlich werden diese jede halbe Minute zu einem Brand- oder Hilfeleistungseinsatz alarmiert.
Leider müssen in kleineren Kommunen die Freiwilligen Feuerwehren ausschließlich mit ehrenamtlichen Kräften zu jedem Verkehrsunfall, Gebäude- oder Wohnungsbrand, aber auch zu jedem Mülltonnenbrand oder sonstiger Hilfeleistung wie zum Beispiel eine Ölspur oder Unterstützung für den Rettungsdienst ausrücken.
Ein Arbeitgeber hat aber in erster Linie die Belange seines Betriebes vor Augen. Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr möchte jedoch seiner gesetzlichen Pflicht folgen, an Einsätzen teilzunehmen. Dies führt häufig zu Interessenskonflikten. Ein Betrieb hat Aufträge abzuarbeiten und Kunden zu betreuen und kann nicht immer das - wenn auch nur vorübergehende - Fehlen eines Angestellten verkraften. Zwar steht dem Arbeitgeber die Erstattung des Verdienstausfalles zu, jedoch deckt dies nicht unbedingt alles ab. Insbesondere wenn wichtige Aufträge liegen bleiben und dadurch die Auftraggeber und Kunden verärgert werden können.
Diese Probleme sind uns gut bekannt und sind in vielen Fällen auch nachvollziehbar. Ebenso haben wir Verständnis für unsere Kameradinnen und Kameraden, wenn sie davon absehen auf die gesetzlich geregelte Arbeitsbefreiung zu bestehen, damit sie keinerlei Nachteile an ihrem Arbeitsplatz erleiden. Letztlich verdient jeder von uns „sein Brot“ an seinem Arbeitsplatz und nicht bei der Freiwilligen Feuerwehr.
Immer häufiger entscheiden sich aber ehrenamtliche Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren aus beruflichen Gründen zum Austritt. Vielfach spielen dann auch Freistellungsprobleme am Arbeitsplatz eine Rolle. Ebenso nimmt die Einsatzbeteiligung, insbesondere tagsüber an Werktagen, deutlich ab, da dann die meisten unserer Mitglieder ihrem Beruf nachgehen und keine Möglichkeit sehen ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Dies beeinträchtigt stark die Einsatzbereitschaft und die Schlagkraft unserer Feuerwehren - und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen, Bürger und Betrieben in der Stadt Rösrath.
Die zunehmenden Freistellungsprobleme am Arbeitsplatz führen jedoch weiter dazu, dass eine Freiwillige Feuerwehr immer mehr in personelle Engpässe kommt. Es besteht die Gefahr, dass sich diese Situation über die Jahre hinweg weiter verschärfen kann. Irgendwann kann es dann dazu kommen, dass die Kommunen gezwungen sind mangelnde freiwillige Helfer durch fest angestellte Kräfte zu ersetzen um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dies würde enorme Personalkosten für die öffentliche Hand verursachen, die wiederum durch Abgaben und Steuern refinanziert werden müssten.
Wir können unsere Kameradinnen, Kameraden und ihre Arbeitgeber nur bitten aufeinander zuzugehen um eine gemeinsame, für alle Seiten vertretbare Lösung zu finden.

2. Vorteile für den Arbeitgeber
Oft werden leider nur Probleme wie Abwesenheit des Arbeitnehmers oder Verdienstausfall gesehen, wenn man sich aus Arbeitgebersicht das Engagement seines Angestellten vor Augen hält. Allerdings sollten auch folgende Punkte betrachtet werden, die auch für den Betrieb Vorteile bedeuten:

Feuerwehrleute zeichnen sich durch ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit aus. Diese Fähigkeiten werden ergänzt durch ein starkes Bewusstsein für Gefahrenquellen, den geschulten Umgang mit Konflikten und Herausforderungen aller Art sowie die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen. Je nach Dienstgrad und Funktion innerhalb der Feuerwehr werden auch Führungskompetenzen oder pädagogische Fertigkeiten mitgebracht.
Der Umgang mit technischen Problemen des Alltags sowie die Durchführung einer handwerklichen Tätigkeit zählt bei Feuerwehrleuten nahezu selbstverständlich zum Repertoire. Auch diese können sehr vorteilhaft für das berufliche Umfeld sein. Führerscheine, Lizenzen und Erlaubnisse zum Betrieb spezieller Gerätschaften, die im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung gewonnen wurden, sind ebenfalls nicht außen vor zu lassen. Sie erweitern das Portfolio der Beschäftigten bzw. derjenigen, die sich beworben haben, um einen weiteren wichtigen Bereich, der dem Unternehmen ansonsten wohl zusätzliche Schulungskosten bereitet hätte. Mit Abschluss der Feuerwehrgrundausbildung, einschließlich des Lehrgangs „Ausbildung in erste Hilfe“, qualifizieren sich alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr für die Tätigkeit als
betrieblicher Ersthelfer nach DGUV-I 204-022 sowie als Brandschutzhelfer nach DGUV-I 205-023. Unternehmen können ihre ehrenamtlich aktiven Mitarbeiter auch zum Brandschutzbeauftragten weiterbilden lassen. Die reguläre Lehrgangsdauer kann bei aktiven Feuerwehrangehörigen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 verkürzt werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, die vorhandene Kompetenz im Bereich der Lösch- und Hilfeleistung auch im Unternehmen aktiv anzuwenden. Arbeitgeber sollten sich die Möglichkeit nicht entgehen lassen, darauf zurückzugreifen.


3. Regelungen zum Verdienstausfall
Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit an einem Einsatz teilgenommen hat?
In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wiederum hat allerdings gegenüber dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr, also der Stadt Rösrath, einen Anspruch auf Erstattung des weitergezahlten Arbeitsentgeltes einschließlich der gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung.

4. Regelungen zum Erstattungsanspruch bei Unfällen oder Krankheiten
Sollte sich ein Feuerwehrmitglied während seines Dienstes oder im Einsatz, beim Ausbildungsdienst oder einer anderen feuerwehrdienstlichen Veranstaltung verletzen oder eine auf den Feuerwehrdienst zurückzuführende Krankheit erleiden, so hat die Stadt Rösrath Versicherungen abgeschlossen, die solche Fälle abdeckt.
Diese Vorschrift soll verhindern, dass weder private Arbeitgeber noch den Feuerwehrmitgliedern ein Nachteil daraus entsteht, dass der Arbeitgeber aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bei Krankheit infolge eines Feuerwehrdienstunfalles den Lohn bzw. das Gehalt weiterzuzahlen hat. Die privaten Arbeitgeber sollen nicht mit den Kosten einer Krankheit belastet werden, die der Arbeitnehmer durch Ausübung seiner Tätigkeit im öffentlichen Interesse erlitten hat. Auch soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass die Einstellungs- und Beschäftigungschancen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren bei privaten Arbeitgebern vermindert werden.

5. Ansprechpartner bei Problemen oder näheren Infos
Falls Sie nähere Informationen zum Thema „Arbeitgeber + Freiwillige Feuerwehr“ wünschen oder es aufgrund des Feuerwehrdienstes zu Problemen gekommen ist, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Zu näheren Auskünften über die konkrete Abwicklung bei der Erstattung von entstandenen Verdienstausfällen sprechen Sie mich gerne an:

Stadt Rösrath
Die Bürgermeisterin
Fachbereich 3 Ordnung
Nina Chromow
Hauptstraße 229
51503 Rösrath

Tel. 02205-802 206
E-Mail: Nina.Chromow@Roesrath.de