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Gewerbean-, -um- und -abmeldung

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb aus einer anderen Stadt nach Rösrath verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern, sich der Name des Gewerbetreibenden geändert hat, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet.

Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.

 

Die Gewerbemeldung kann persönlich oder auf dem Postweg oder per Mail, als pdf, erfolgen. Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht die Gewerbeerlaubnis!

 

Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer sollten Sie formlos mitteilen.

 
Die Gewerbemeldungen (An- und Um- und Abmeldung) können Sie auch über den nachfolgenden Link
Online-Anträge
per Online-Gewerbemeldung erfassen. Vorteil der Online-Gewerbemeldung:
Sie erhalten Ihre Empfangsbescheinigung über die Gewerbeanzeige der sogenannte "Gewerbeschein", unverzüglich als PDF-Dokument ausgestellt und können diesen sofort nutzen.

Informationen zu Ihren steuerlichen Rechten und Pflichten erhalten Sie auf den Internetseiten der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Bitten informieren Sie sich dort über alle vorzunehmenden Handlungen und einzuhaltende Fristen.

Unterlagen
  • Personalausweis / Reisepass
  • ggf. den Handelsregisterauszug
  • ggf. sonstige Erlaubnisse / Berechtigungen, bspw. Handwerkskarte, Maklererlaubnis oder ähnliches

 

Bei einer schriftlichen Anzeige fügen Sie dem ausgefüllten Meldeformular gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei.

 

Ausländische Gewerbetreibende müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen, die eine selbstständige Gewerbstätigkeit erlaubt. 


Ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beibringen.

Wenn sich Ihr Gewerbe von Neben- auf Haupterwerb oder umgekehrt ändert, ist nicht zwingend eine Gewerbemeldung notwendig, da es sich um keinen anzeigepflichtigen Tatbestand handelt. Sofern Sie dennoch eine Änderung Ihrer Gewerbemeldung wünschen, können Sie dies mit einer Gewerbeumnmeldung anzeigen. Diese Ummeldung ist kostenpflichtig.

Formulare

Gebühren
  • An- und Ummeldung:
   a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften die keine juristischen Personen sind (unter anderem GbR, oHG, KG, GmbH & Co.KG); Gebühr: 26,- EUR
   b) für juristische Personen, auch wenn sie Vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellscgaften sind; Gebühr: 33,- EUR
   c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen; Gebühr: 13,- EUR

  • Abmeldung: gebührenfrei
Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig; Gebühr: 20,- EUR
Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Bereich


Letzte Aktualisierung: 10.01.2025
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