direkt zum Inhalt springen direkt zur Hauptnavigation

Gewerbezentralregisterauszug / -auskunft ("gewerbliches Führungszeugnis")

Annahme und Weiterleitung von Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus diesem Register benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.

Die Beantragung muss beim Hauptwohnsitz erfolgen.

Es gibt Auskünfte für private Zwecke und zur Vorlage bei einer Behörde. Sollte das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, wird zur Antragstellung die genaue Postanschrift der Behörde und ein Aktenzeichen/Verwendungszweck benötigt.

 

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister in Bonn, erteilt - in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

 

 

Darüber hinaus besteht zudem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Für die Nutzung des Online Antrags benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion.

 

- Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister. - (s. Verwandte Services)

 

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

13,00 EUR

Bereich


Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
zurück