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Gewerbesteuer

Die Kommune erstellt den Gewerbesteuerbescheid aufgrund der Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt.

Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest. Die Kommune multipliziert den mitgeteilten Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz und erstellt dann den Gewerbesteuerbescheid.

Die Hebesätze der Stadt Rösrath werden jährlich in der Hebesatzsatzung neu festgesetzt und veröffentlicht. Nachzulesen sind diese auch im jeweils aktuellem Haushaltsplan der Stadt Rösrath. Diesen können Sie auf der Seite Finanzmanagement herunterladen.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Ein Gewerbebetrieb ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Als Gewerbebetrieb gilt stets und im vollen Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften. Schuldner/in der Gewerbesteuer ist der/die Unternehmer/in bzw. die Gesellschaft. Die Vorauszahlungen der/des Steuerschuldner/in sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zu entrichten.

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz beträgt bei der Stadt Rösrath 490 v.H..
 
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Letzte Aktualisierung: 13.06.2023
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