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Auskunft aus dem Gewerberegister

Im Gewerberegister sind alle in der Stadt Rösrath gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbe erfasst.

Die Auskünfte aus dem Gewerberegister erstrecken sich auf:

 

  • Name
  • betriebliche Anschrift und
  • angezeigte Tätigkeit.

 

Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn die/der Antragsteller/in schriftlich ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht (§ 14 Abs. 7 Gewerbeordnung).

 

Die Übermittlung weiterer Daten aus der Gewerbeanzeige ist nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der/des Gewerbetreibenden überwiegt.

 

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tage der Auskunft mitgeteilt wurde.

 

 

- Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. -

 

Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Begründung des berechtigten Interesses.

Gebühren

20,- EUR (auch wenn kein Gewerbebetrieb ermittelt werden konnte)

Bereich


Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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