Eine nachhaltige Abfallwirtschaft sollte Ressourcen durch abfallarme Produktion schonen. Durch eine verstärkte Wiederverwendung, einem forcierten Recycling und einer fortschreitenden Verwertung, können Abfälle in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Allerdings dürfen dabei umwelt-
oder gesundheitsschädliche Schadstoffe nicht im Stoffkreislauf angereichert werden und müssen einer Ausschleusung unterliegen.
Sonderabfälle dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umweltgefahr nicht mit normalem Hausmüll beseitigt werden. Für die Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle benötigt der Erzeuger eine sogenannte Abfallerzeugernummer.
Abfallbeseitigung/Beschwerden bei unzulässigen Abfalllagerungen
Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt.
Das Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der Änderung der Bauordnung Hinweise zur Anwendung der Abstandflächenvorschriften herausgegeben.
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Sie können Ihre Adresse wegen Umzugs innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises in den Fahrzeugpapieren persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person ändern lassen.
Aktuelles aus dem Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Rheinisch-Bergischen Kreis
(Förderschule des Rheinisch-Bergischen Kreises)
ALKIS ersetzt im Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation die veralteten Softwareprodukte Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) und Automatiserte Liegenschaftskarte (ALK)