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Kinderschutz & Jugendschutz

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamtes, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.


Die Mitarbeiter*innen gehen Hinweisen nach, wenn das Kindeswohl gefährdet sein könnte. Sie suchen den Kontakt zur betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen. Dazu können beispielsweise Kinderbetreuungsstätten, Schulen, Ärzte und andere Hilfseinrichtungen gehören.


Das Jugendamt gewährt Kindern und Jugendlichen Schutz bei Vernachlässigung, körperlicher oder seelischer Misshandlung, Missbrauch und Familienkrisen, die eskalieren. Sind Kinder akut gefährdet muss sofort gehandelt werden. Wenn notwendig, ergreift das Jugendamt Sofortmaßnahmen, um eine akute Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden.


Ist eine Zusammenarbeit mit den Beteiligten und Betroffenen nicht möglich oder werden die angebotenen Hilfen nicht angenommen, so kann das Familiengericht die Einleitung der notwendigen Maßnahmen verfügen.


Kinder und Jugendlichen können sich auch ohne ihre Eltern an das Jugendamt wenden, wenn sie sich in einer Konflikt- oder Notsituation befinden oder sich einfach einen Rat holen möchten. Die Eltern werden über das Gespräch nur informiert, wenn die Kinder oder Jugendlichen damit einverstanden sind.


Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder entsprechendem Beratungsbedarf nehmen Sie bitte Kontakt zu den Mitarbeiter*innen des Jugendsamtes auf. Außerhalb unserer Erreichbarkeitszeiten haben Sie die Möglichkeit sich an die Polizei zu wenden.

Jugendschutz

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Der Kinder- und Jugendschutz fördert junge Menschen in ihrer körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung, Um Heranwachsende vor Gefahren und schädlichen Einflüssen in der Öffentlichkeit oder in den Medien zu schützen, gibt es einige Gesetze z.B. das Kinder- und Jugendhilfegesetz,  das Jugendschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz NRW und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
 
Neben der gesetzlichen Verankerung des Jugendschutzes verfolgt der Jugendschutz das Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeit zu stärken sowie Erwachsene bei der Erziehungsarbeit zu unterstützen. Hierzu gibt es ein breites Angebot an präventiven Maßnahmen.


Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 2 Jugend, Bildung, Sport

Bereich Fachdienste Jugend

Leitung Yvonne Zieren

Fon 02205 / 802 320

Fax 02205 / 802 88 320

Yvonne.Zieren@Roesrath.de