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Bauvoranfrage

Wenn Sie wissen wollen ob ein Grundstück bebaubar ist, können Sie eine Bauvoranfrage stellen.

Durch eine Bauvoranfrage kann jederzeit, also auch schon vor dem Kauf eines Grundstückes, die notwendige Rechtssicherheit erreicht werden.
Eine Voranfrage kann vor allem dann Sinn machen, wenn die Möglichkeit einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes geprüft werden soll oder die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 34 + § 35 BauGB beurteilt werden soll, ohne hohe Kosten in eine ausführliche Entwurfsplanung investieren zu müssen.
 Je konkreter die Fragstellung zu einer möglichen Bebauung, desto weitgehender ist Ihre Rechtssicherheit. Dazu zählen z.B. auch Fragen nach der Erschließung und dem Landschaftsschutz.
Zu beachten ist, dass der Vorbescheid nur in Hinblick auf die geprüften Kriterien bindende Wirkung hat.

Wichtiger Hinweis: Der Vorbescheid ersetzt keinen Bauantrag und berechtigt nicht zum Baubeginn. Erst durch den Bauantrag werden die Voraussetzungen für das Bauvorhaben im Detail geklärt, insbesondere wird hier über die bauordnungsrechtlichen Belange entschieden zum Beispiel Nachbarrecht, Grenz- und Gebäudeabstände, technische Ausführung.

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Letzte Aktualisierung: 08.11.2023
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